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  • Wöchentliche Schwimmtherapien für die Kinder des Kinderhospiz Berliner Herz
    Foto: Konstantin Börner, © HVD Berlin-BrandenburgWöchentliche Schwimmtherapien für die Kinder des Kinderhospiz Berliner Herz
  • Kinderhospiz Berliner Herz

Geldauflagen von Gerichten und Staatsanwaltschaften

Geldauflagen von Gerichten und Staatsanwaltschaften zugunsten des Kinderhospiz Berliner Herz

Die Zuweisung von Geldauflagen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften fließen im Humanistischen Verband dem Kinderhospiz Berliner Herz zu. Dank der kontinuierlichen Zuweisungen können wir jährlich 50.000 bis 100.000 EUR zugunsten schwerstkranker Kinder ausschütten.

Kinderhospize sind chronisch unterfinanziert

Im Gegensatz zu Hospizen für Erwachsene, deren Leistungsspektrum primär die Sterbebegleitung von Sterbenskranken umfasst, bieten Kinderhospize auch qualifizierte Begleitung für Eltern und Geschwisterkinder an. Krankenkassen stellen jedoch keine finanziellen Mittel für Übernachtung, Versorgung und Betreuung der begleitenden Familienmitglieder und besondere Therapien bereit. Als Kinderhospiz sind unsere Leistungen nicht auf die finale Lebensphase begrenzt. Mehrfachaufenthalte und Besuche durch unseren ambulanten Dienst sind nötig und gewünscht, um die betroffenen Familien zu entlasten und um das schwersterkrankte Kind über einen möglichst langen Zeitraum im familiären Umfeld zu betreuen. Aus diesen Gründen sind wir auf Spenden für eine angemessene Umsorgung angewiesen.

Als Richter in Strafsachen oder Staatsanwalt können Sie dazu beitragen, die unterfinanzierten Betreuungsangebote für die Familien aufrecht zu halten oder sogar auszuweiten. Als Verteidiger in Strafsachen können Sie den Humanistischen Verband bzw. das Kinderhospiz Berliner Herz für eine Zuweisung vorschlagen.

Unser Service

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen und weist die Gemeinnützigkeit durch die Vorlage des jeweils aktuellen Freistellungsbescheides nach. Er überwacht und bestätigt die einzelnen Zahlungseingänge gewissenhaft.

Für Geldauflagen haben wir ein separates Konto eingerichtet:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE40 1002 0500 0003 1364 17

Möchten Sie als Richterin oder Staatsanwältin Überweisungsträger, Adressaufkleber oder Infomaterial zum Thema Geldauflagen anfordern?

Wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter_innen Dr. Johannes Pernkopf und Andrea Althoff.

Kontakt

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Dr. Johannes Pernkopf
Referent Stiftungen, Sponsoring & Geldauflagen
0177-4957042