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Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

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„Eberhard war schon immer ein Dickkopf!“

Wenn Sie für den Notfall selbst bestimmen wollen, was medizinisch mit Ihnen geschieht, sollten Sie eine Patienten­verfügung machen. Und zwar richtig. Wir helfen Ihnen dabei.

Unsere Patienten­verfügungen als Formular online aus­füllen oder herunter­laden:

Die Standard-Patienten­verfügung

Unsere meistverwendete Patientenverfügung 
können Sie hier 
gleich online ausfüllen. Sie deckt alle 
wesent­lichen Fragen ab.
(Erstellung 60 €, online 50 €, ermäßigt 30 €)

Die Optimale Patientenverfügung

berücksichtigt differenzierter Ihre Wert­vorstel­lungen
ob persönlich, welt­anschau­lich oder religiös,
z. B. zum Thema Sterbe­hilfe.
(Erstellung 160 €, ermäßigt 90 €, Paare 130 € p.P.)

Mitarbeiterinnen

Was ist die richtige Patienten­verfügung für mich?

Ihre erste Entscheidung in Sachen Patientenverfügung ist: „Welche ist eigentlich die Richtige für mich?“ Die Qualitätsmerkmale unserer Patientenverfügungen sehen Sie hier in einer übersichtlichen Tabelle aufgeführt. Vorab nur das Wichtigste zum Hintergrund: Wenn Sie eine unserer Patientenverfügungen … Mehr lesen

Warum Sie unseren Ange­boten ver­trauen können

Klicken Sie auf die blauen Themenkästen, um mehr zu erfahren!

Persönliche Beratung vor Ort oder telefonisch:
Unser multiprofessionelles Team berät Sie kostenlos, wertfrei und fundiert.

Auf unsere Expertise können Sie vertrauen.
• Wir setzen uns seit über 25 Jahren für Selbstbestimmung am Lebensende ein.
• Wir sind eine der ersten Patientenverfügungs-Beratungsstellen in Deutschland.
• Wir verfolgen kein Gewinninteresse und finanzieren uns ausschließlich durch Gebühren, Entgelte und Spenden.

Gleich ob Standard- oder Optimale Patientenverfügung, Ihre persönlichen Vorstellungen, wie Sie am Lebensende behandelt werden wollen, werden immer berücksichtigt. (Lesen Sie mehr dazu hier.)

Die Standard-Patientenverfügung berücksichtigt typische Situationen ohne Aussicht auf Besserung am Lebensende.

• Die Optimale Patientenverfügung berücksichtigt differenziert Ihre persönlichen Wertvor­stellungen zu Lebens­qualität, nicht nur bezogen auf die Sterbephase – z.B. qualvolles Siechtum – und Ihre Einstellung zu würdevollem Sterben.

Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung inklusive:
• Unsere kostenfreien Vorsorgevollmachten (getrennt in gesundheitliche, finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten) sind in jedem Fall inbegriffen.
• Optional ist die Betreuungsverfügung (wenn keine Bevollmächtigten zur Verfügung stehen) ebenfalls enthalten.

Unsere Patientenverfügungen sind 
• auf Rechtssicherheit geprüft
• medizinisch und ethisch fundiert
• übersichtlich und verständlich
• von kompetenten Expertinnen und Experten entwickelt
• von Ärzt_innen und Medien empfohlen

• Sie erhalten von uns personalisierte unterschriftsreife Urkunden in zweifacher Ausfertigung, keine Loseblatt-Sammlung zum Ankreuzen. Dies bietet Sicherheit vor Verfälschungen.

• Sie erhalten eine Notfallkarte für das Portemonnee, mit einem Hinweis auf Ihre Patientenverfügung und Ihre Gesundheitsbevollmächtigten sowie Angaben zur Organspende.

• Ihre Dokumente sind gültig, solange Sie sie nicht widerrufen haben. Aktualisierungen können Sie selbst handschriftlich vornehmen. (Unser Tipp: Die Hinterlegung in der Zentralsstelle Patientenverfügung beinhaltet die kostenlose Neuausstellung aktualisierter Dokumente.)

• Wir empfehlen die Aufbewahrung der Originale an einem Ort, auf den die Bevollmächtigten bei Bedarf Zugriff haben.

Die Standard-Patientenverfügung kostet
• online 50 €
• bei Einsendung 60 €
Ermäßigungen sind möglich – sprechen Sie uns an!

Die Optimale Patientenverfügung kostet
• für Einzelpersonen 160 €
• für Paare zusammen 260 €
Ermäßigungen sind möglich – sprechen Sie uns an!

• Kostenlos erhalten Sie von uns zusätzlich Gesundheits- und Vorsorgevollmachten (alternativ: Betreuungsverfügungen), ebenso wie die Patientenverfügung in zweifacher Ausfertigung – und jeweils ein Hinweiskärtchen für das Portemonnaie (inkl. Angabe zur Organspende).

• Es entstehen Ihnen keine Notarkosten. Unsere Patientenverfügungen
sind ohne Notar gültig und sofort nach Unterschrift wirksam.

Was Klient_innen und Expert_innen sagen

„Die Ausfertigung ist perfekt, die begleitenden Erklärungen nützlich. Ich danke Ihnen für die gewissenhafte und umsichtige Arbeit. Gern werden wir den HVD mit seinen wertvollen Diensten Freunden empfehlen und ihn als Förderer weiterhin unterstützen.“
K-H. S.
Klient, Lörrach
„Ich bedanke mich für Ihre einfühlsame gründliche und kompetente Beratung von Frau B. zu den Vorsorge­vollmachten und der Patienten­verfügung. Frau B. ist nun erleichtert und ohne nachträgliche Zweifel. Ich werde Sie und Ihre Abteilung weiterempfehlen!“
Dr. med. Joachim Liebscher
Facharzt für Allgemeinmedizin, Berlin
„Ich bedanke mich ganz persönlich für Ihr besonderes Engagement und hoffe auch weiterhin auf eine fruchtbare, gemeinsame Arbeit für die Spandauerinnen und Spandauer.“
Konrad Birkholz
Schirmherr der Veranstaltungsreihe
„Selbstbestimmte Vorsorge“,
Bezirksamt Berlin Spandau
„Im Unterschied zu kommerziellen Anbietern hat die Zentralstelle Patientenverfügung einen allgemeinen Aufklärungsanspruch, auch zum humanen Sterben. Die persönliche Selbstbestimmung ist ein Gebot der Anerkennung pluralistischer Wertvorstellungen.“
Gita Neumann
Dipl. Psych.,
Mitglied der Akademie Ethik in der Medizin (AEM)

Als Ergänzung:
Vorsorge­vollmachten

Für den Krankheitsfall benennen Sie
hier die Personen Ihres Vertrauens

Rundum sorglos mit der Hinterlegung

Mit unserer Hinterlegung ist Ihre Patientenverfügung auch im Krisenfall schnell und sicher verfügbar.

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Jährlich beraten wir mehr als 2.000 Menschen kostenfrei in unserer Zentralstelle Patientenverfügung. Um diese individuellen und vertraulichen Gespräche anbieten zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass der Gedanke der Patientenautonomie in unserem Land weiter gestärkt wird.

Aktuelle Newsletter-Beiträge

Letztinstanzliches Urteil: Natrium-Pentobarbital zum Suizid darf nicht verkauft werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung nicht rezeptfrei in Apotheken gekauft und dann beliebig lange zu Hause verwahrt werden darf. Das Gericht wies das Anliegen zweier langzeitig schwer erkrankter Männer zurück, das tödlich wirkende Barbiturat mit staatlicher Genehmigung – d.h. ohne ärztliche Verschreibung – zu erhalten.

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