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Problembeschreibung

Die vorhandenen Gesetze gegen Volksverhetzung, Beleidigung oder die Anleitung zu Straftaten reichen aus, um religiöse bzw. weltanschauliche Bekenntnisse hinreichend zu schützen. Die Aufhebung des § 166 StGB (sog. "Blasphemie"-Paragraph) könnte dazu beitragen, Forderungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Staaten, in denen teils erheblich schärfere Strafgesetze gegen "Gotteslästerung" oder "Apostasie" in Kraft sind, im Sinne der Religions- bzw. Weltanschauungs-, Rede- und Gewissensfreiheit glaubwürdig zu machen.

Wir wollten wissen:

Unterstützen Sie diese Haltung?

(Die Reihenfolge der Antworten bestimmt sich nach Eingangsdatum, zuerst eingegangene Antworten werden zuerst aufgeführt.)

Antwort | DIE LINKE

Zur Bundestagswahl 2013 hatten wir die Forderung nach einer Abschaffung des § 166 noch im Bundestagswahlprogramm, 2017 fand ein entsprechender Antrag keine Mehrheit. Wir diskutieren zehn Jahre nach unserer Gründung im Jahr 2007 intensiver als je zuvor über unser Verhältnis zu Religion und Religionsgemeinschaften. Unser Ziel ist, uns sowohl für umfassende Religionsfreiheit, als auch für die Trennung von Staat und Kirchen einzusetzen. Mit der in diesem Jahr vom Parteivorstand beschlossenen Kommission Religionen, Weltanschauungen, Staat und Kirche werden wir die Positionen weiter entwickeln.

Dazu gehört auch eine Klärung unseres Verhältnisses zum § 166. Das Anliegen des § 166 zielt seit 1969 auf die Wahrung des öffentlichen Friedens durch eine Beschimpfung der Inhalte eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses. Geschützt wird dadurch also nicht Gott oder des religiöse Empfinden des Einzelnen, sondern der öffentliche Frieden. Das unterscheidet ihn von den strafrechtlichen Regelungen zur Apostasie, Asebeia, Blasphemie, Gotteslästerung in vielen anderen Staaten und dem Blasphemieparagraphen des deutschen Strafgesetzbuches bis 1969. Wir haben daher Zweifel, ob mit der Streichung des § 166 der von Ihnen intendierte Zweck erreicht werden kann.

Antwort | CDU/CSU

CDU und CSU stehen für eine offene Gesellschaft. Diese setzt voraus, dass das Miteinander der Menschen von unterschiedlicher Herkunft, Überzeugung und Lebensweise von Respekt voreinander getragen wird. Ebenso, wie es nicht hinnehmbar ist, dass Menschen z. B. wegen ihrer Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden – dies ist in § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschrieben -, ist es auch nicht hinnehmbar, dass eine Religion oder Weltanschauung öffentlich beschimpft oder herabgewürdigt wird, wenn durch eine solche pauschale Diskriminierung der öffentliche Friede (denn dieser ist das Schutzgut von § 166 StGB!) gestört wird. Von daher lehnen CDU und CSU die Abschaffung des § 166 StGB ab. Gegen dessen Abschaffung des § 166 StGB haben sich übrigens auch Fachleute wie der Deutsche Juristentag ausgesprochen: "Der Tatbestand der Bekenntnisbeschimpfung (§ 166 StGB) sollte beibehalten werden, da diesem, ebenso wie anderen friedensschützenden Tatbeständen, in einer kulturell und religiös zunehmend pluralistisch geprägten Gesellschaft eine zwar weitgehend symbolhafte, gleichwohl aber rechtspolitisch bedeutsame, werteprägende Funktion zu kommt. Er gibt religiösen Minderheiten das Gefühl existenzieller Sicherheit."

ANTWORT | Bündnis 90/Die Grünen

Unser demokratischer Rechtsstaat hält alle notwendigen Mittel bereit, um sich gegen Individual- und Kollektivbeleidigung und auch gegen Volksverhetzung zu wehren. Deshalb wollen wir § 166 Strafgesetzbuch streichen.

ANTWORT | SPD

Der so genannte "Blasphemieparagraph" schützt rechtlich nicht die Kirchen, sondern den "öffentlichen Frieden". Wir als SPD kämpfen für eine Gesellschaft des Respektes und des Miteinanders, in der man sich nicht verletzend gegenüber anderen oder gegenüber anderen Glaubensauffassungen äußert. Ob aber diese rechtliche Instanz immer die richtige ist, wird auch in unserer Partei lebhaft diskutiert. Wir als SPD wollen Religionsgemeinschaften staatlich schützen, der Respekt von den Gefühlen anderer ist uns wichtig. Dazu kommt, dass die kriminalpolitische Relevanz dieses Paragraphen sehr gering ist.

Antwort | FDP

Wir Freie Demokraten unterstützen die Abschaffung des sogenannten "Blasphemieparagraphen". Diese Vorschrift des Strafgesetzbuchs bestraft denjenigen, der "öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Den öffentlichen Frieden gefährden jedoch nicht Künstler, Journalisten oder Schriftsteller, die Althergebrachtes kritisch hinterfragen. Die Gefahr für die Gesellschaft geht von religiösen Extremisten aus, die mit dieser Kritik nicht angemessen umgehen können. Für sie ist der "Blasphemieparagraph" ein Mittel, um gegen die Meinungsfreiheit vorzugehen. Denn an ihren Reaktionen bemisst sich die vermeintliche Friedensstörung. Die Meinungsvielfalt in einer offenen Gesellschaft mag manchmal anstrengend sein, aber sie ist das Rückgrat unserer Freiheit. Religionsgemeinschaften müssen Satire und Spott deshalb genauso ertragen wie jeder Bürger, jede Institution und jede Partei.