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Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Februar 2020 wurde der Strafrechtsparagraph 217 (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Angesichts bestehender Unklarheiten und Verunsicherungen in der Bevölkerung wie in der Ärzteschaft bedarf es einer umfassenden Neuregelung, ob und welche Sorgfaltskriterien bei der Suizidhilfe nunmehr gelten sollen. Der Humanistische Verband Deutschlands - Bundesverband hat gemeinsam mit einschlägigen Expert*innen einen Vorschlag für ein verfassungskonformes "Gesetz zur Bewältigung von Suizidhilfe- und Suizidkonflikten" erarbeitet.