§217 StGB verfassungswidrig: HVD begrüßt BVerfG-Urteil und erarbeitet Gesetzentwurf für die Regelung der Suizidhilfe

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Erwin Kress

Vorstandssprecher des Bundesverbandes

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Beitragsbild: Mehr Demokratie e.V. | CC BY-SA 2.0 Generic

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den § 217 StGB für nichtig erklärt: Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe hat keinen Bestand. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt die damit verbundene Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und schlägt eine Neuregelung der Suizidhilfe vor.

Karlsruhe, 26. Februar 2020. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) sieht seinen langwährenden Einsatz für die Autonomie am Lebensende durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts vollkommen bestätigt. Der Paternalismus von Gesetzgeber, Bundesärztekammer und weltanschaulich jenseitsgebundenen Positionen wird damit zurückgewiesen.

„Wir verfolgen seit Jahrzehnten schon das Ziel, dass das Selbstbestimmungsrecht auf den eigenen Tod respektiert und gewährleistet sein muss“, erklärt Vorstandssprecher Erwin Kress, der bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe vor Ort war. „Es muss kompetente und auch organisierte Hilfe für Menschen geben, die sich aufgrund schwerer Krankheit oder hohen Alters nachhaltig und ernsthaft entschlossen haben, aus dem Leben zu scheiden. Natürlich müssen für die Suizidhilfe klare Regeln und ein Katalog von Sorgfaltskriterien eingehalten werden.“

Mit dem Urteilsspruch von Karlsruhe gilt: Aufgeklärtheit, freie Willensbildung und Entscheidungsfähigkeit der Sterbewilligen sind von Ärzt*innen, Sterbehilfeorganisationen und allen zu beachten, die humane Hilfe zur Selbsttötung straffrei leisten wollen.

Die gesellschaftliche Anspruchshaltung, neben vielem anderen auch das eigene Lebensende selbstbestimmen und auch planen zu können, wird zunehmen. „Der Humanistische Verband Deutschlands versucht sich darauf einzustellen, dass ein Bedarf an Beratung, Hilfe und auch humanistischer Seelsorge im Kontext von assistiertem und begleitetem Sterben durch Selbsttötung zunehmen wird“, erklärt Gita Neumann, HVD-Beauftragte für das Thema Humanes Sterben.

Natürlich müssen Suizidwillige bewahrt werden vor einsamen und brutalen sowie vor unüberlegten und voreiligen Suizidversuchen, die einer depressiven Augenblicksstimmung entspringen oder Wissensmängeln über lebenszugewandte Alternativen. Daher schlägt der Humanistische Verband Deutschlands zu etablierende Anlaufstellen vor, in denen Hilfesuchende sich ergebnisoffen und freiwillig beraten lassen können.

Der HVD hat bereits gemeinsam mit medizinrechtlichen Expert*innen Lösungen anstelle des bisherigen, jetzt für verfassungswidrig erklärten, Paragraphen 217 Strafgesetzbuch ausgearbeitet. Mit renommierten Persönlichkeiten aus Medizin, Recht und Ethik wurde ein Gesetzentwurf für die Regelung der Suizidhilfe konzipiert. Dieses enthält Voraussetzungen vor allem zur Prüfung der freien Willensbildung und Entscheidungsfähigkeit von Suizidwilligen sowie Vorschläge zu gesetzlichen Regelungen einer Suizidkonfliktberatung mit -prävention.

Allgemeine Ziele des HVD für die Neuregelung der Suizidhilfe in Deutschland sind:

  • Das Selbstbestimmungsrecht zum eigenen Tod respektieren und gewährleisten.
  • Voraussetzungen und Regeln für die Hilfe zur Selbsttötung bestimmen.
  • Betroffene vor einsamen sowie brutalen Selbsttötungen schützen.
  • Unüberlegte, spontane und voreilige Suizidversuche verhindern.
  • Rechtliche Unsicherheiten für alle, die humane Hilfe zur Selbsttötung leisten, ausräumen.
  • Für Ärzt*innen klarstellen, dass und wie sie Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen, und entsprechende Sorgfaltskriterien formulieren.
  • Gesellschaftlichen Forderungen, welche die Zulassung der ärztlichen Tötung auf Verlangen anstreben, entgegenwirken.

Seinen Gesetzentwurf wird der Humanistische Verband Deutschlands in nächster Zeit öffentlich vorstellen.

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