Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat den Welthumanist*innentag entsprechend der Regelungen für religiöse Feiertage im Dezember 2014 in die Ausführungsvorschrift (AV) Schulbesuchspflicht aufgenommen. Seit dem Schuljahr 2014/2015 haben Schüler*innen mit humanistischer Anschauung in Berlin die Möglichkeit, sich auf Antrag beurlauben zu lassen.
"Der Welthumanistentag soll humanistischen Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit geben, über den Zusammenhalt und das Miteinander in unserer Gesellschaft nachzudenken und ihre Feierkultur zu pflegen", erklärte Bildungssenatorin Sandra Scheeres damals den Beschluss des Senats.
Die Anerkennung des Welthumanist*innentages als mit den religiösen Feiertagen gleichberechtigter Feiertag spiegelt Ausdruck der Bedeutung und Wertschätzung der humanistischen Kultur. Der damalige Präsident des HVD Berlin-Brandenburg, Dr. Bruno Osuch sagte:
"Wir werden diesen Tag künftig noch stärker nutzen, um – ausgehend von den Schüler*innen im Humanistischen Lebenskundeunterricht in Berlins Schulen – einen offenen Dialog über das Zusammenleben in der modernen Gesellschaft anzustoßen. Fragen von Toleranz und Akzeptanz, von Menschenrechten und Solidarität, von Empathie und Mitgefühl werden wir an diesem Tag in den Vordergrund stellen."
Die Möglichkeit der Beurlaubung setzt die Zugehörigkeit zu jeglicher Weltanschauungsgemeinschaft voraus, die diesen Tag als Feiertag für sich anerkennt. In seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage (Drucksache 17/15212) betont Marc Rackles, Staatssekretär der Senatsverwaltung für Bildung, dass die Schule in der Regel von der Zugehörigkeit ausgehen kann, wenn die Erziehungsberechtigten dementsprechend einen formlosen Antrag stellen. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres reicht es demnach auch, wenn Schüler*innen den Beurlaubungsantrag stellen.
Schüler*innen werden auf Antrag von den Schulleiter*innen für den Welthumanist*innentag beurlaubt. Der Tag gilt, wie die freien Tage aus religiösen Gründen, als unterrichtsfreier Tag und nicht als Fehltag. Die Beurlaubung setzt die Zugehörigkeit zu einer Weltanschauungsgesellschaft voraus.
Die Zugehörigkeit zur Humanistischen Weltanschauung setzt keine formale Mitgliedschaft im HVD oder einem anderen humanistischen Verband voraus. An unseren weltanschaulichen Aktivitäten können alle teilnehmen, die unsere Lebenseinstellungen und unser Weltbild grundsätzlich teilen. Als Angehörige des Verbandes behandeln wir daher auch alle Personen, die regelmäßig an unseren weltanschaulichen Angeboten teilnehmen, ohne Mitglied des Verbandes zu sein. Für Jugendliche heißt das, dass alle Teilnehmer*innen am Lebenskundeunterricht (aktuell 62.644 Schüler*innen), Jugendliche, die ihre JugendFEIER bei uns gefeiert haben sowie die Mitglieder des Jugendverbandes Junge Humanist*innen als Zugehörige zu betrachten sind.
Die Internationale Humanistische und Ethische Union (IHEU) hatte den Feiertag 1986 erstmalig als World Humanist Day ausgerufen, er soll dazu dienen, das Bewusstsein für die Bedeutung von humanistischen Ideen und Überzeugungen zu verbessern. Der Welthumanist*innentag wird seitdem von den weltweit etwa fünf Millionen Humanist*innen als Feiertag begangen.