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  • © Konstantin Börner

Wir regeln Ihren Nachlass

Hallo Herr Gehre, stellen Sie sich kurz vor.
Hallo, mein Name ist Jens Gehre und ich arbeite als rechtlicher Betreuer. Das bedeutet, dass ich für und mit Menschen arbeite, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr selbst in der Lage sind, ihre gerichtlichen und außergerichtlichen Interessen selbst zu vertreten. Dabei werde ich innerhalb der vom Gericht für die Arbeit bestimmten Aufgabenkreise tätig. Zusätzlich bin ich beim HVD seit etwa sechs Jahren im Bereich Testament und Nachlass beschäftigt und kümmere mich dabei vorrangig um die Erledigung aller Dinge, die nach dem Tod geregelt werden müssen, eben die Nachlassabwicklung.

Ich dachte immer, das sei Sache der Erben.
So ist es. In Deutschland ist derjenige für den Nachlass verantwortlich, der nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe ist. Der Nachlass wird je nach Verwandtschaftsverhältnis unter den Angehörigen aufgeteilt, es sei denn, der Erblasser hat in seinem Testament etwas anderes verfügt.

Kann der HVD das denn übernehmen?
Ja. Wenn Sie alleine leben oder diese Pflichten keinem aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis übertragen möchten, dann kann der HVD als Erbe eingesetzt werden und kümmert sich mit allen Rechten und Pflichten um Ihren Nachlass. Neben Menschen, die Ihnen nahestehen, können Sie unseren Verband, einzelne Projekte des HVD oder die Humanismus Stiftung Berlin (HSB) als Erben in Ihrem Testament einsetzen oder unsere Arbeit im Rahmen eines Vermächtnisses unterstützen.

Erzählen Sie kurz, wie das abläuft. Da ist doch unheimlich viel zu organisieren.
Das ist es in der Tat. Dazu gehören u. a. diverse Behörden- und Gerichtsgänge, die Wohnungsauflösung, die Kündigung von verschiedenen Verträgen, Kontaktaufnahme mit möglichen Angehörigen und Bekannten und vieles mehr. Zuallererst muss ich natürlich vom Ableben des Erblassers und dessen letzten Willen erfahren. Dazu ist es gut und wichtig, wenn es bereits im Vorfeld Kontakt mit dem HVD dazu gegeben hat und wir von der Testamentseinsetzung wissen.

Dazu gibt es ein Dokument, welches Bereiche zum Ausfüllen mit Regelungen im eigenen Todesfall enthält, wie beispielsweise: wer benachrichtigt werden soll, wo der Wohnungsschlüssel hinterlegt ist, mit wem Verträge abgeschlossen sind, bei welcher Bank es Geldanlagen gibt und was ich mir nach meinem Ableben an Organisation und Regelung durch den HVD wünsche. Gerade diese Informationen und Wünsche sind am Beginn wichtig für mich und bindend in meiner weiteren Tätigkeit in der Nachlassabwicklung.

Für die Erben, die ja auch in Trauer um den nahen Angehörigen sind, ist das sicher eine Herausforderung.
Sicherlich wird häufig unterschätzt, dass das eine zusätzliche Belastung ist. Eine Organisation kann hier also gut unterstützen. Wenn daher der HVD als Erbe eingesetzt wird, kann sich der Erblasser darauf verlassen, dass die gesamte Organisation der Nachlassabwicklung sowohl professionell als auch respektvoll und nach dessen Willen und seinen Wünschen durchgeführt wird. Dazu zählen natürlich aber auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sodass beispielsweise weiter bestehende Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse an die Anspruchsinhaber so schnell wie möglich herausgegeben werden.

Und wie kann ich den HVD im Testament bedenken?
Sie können sowohl den HVD als auch die HSB als Erben in Ihrem Testament einsetzen. In über 65 Einrichtungen unterstützen wir in den Bereichen Jugend, Erziehung, Bildung und Soziales für ein selbstbestimmtes Leben. Als Erbe kümmern wir uns mit allen Rechten und Pflichten um Ihren Nachlass. Es reicht die genaue Benennung unserer Organisation inklusive der Anschrift unserer Geschäftsstelle. Bei Fragen zur Nachlassabwicklung kommen Sie gerne auf mich zu. Aber auch Frau Oloff ist bei dem Thema der Testamentserstellung und der Erstellung und Aktualisierung der „Anweisungen für den Fall meines Todes“ eine gute und wichtige Ansprechpartnerin.

Vielen Dank, Herr Gehre.

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Jens Gehre
Nachlassabwicklung