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FAQ zu Testament und Nachlass

Fragen zum Thema Testament

Warum ist ein Testament sinnvoll?

Niemand ist verpflichtet, ein Testament aufzusetzen. Liegt keine testamentarische Verfügung vor, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Nur wenn diese nicht meinen Vorstellungen entspricht oder ich an andere Personen vererben möchte, dann muss ich ein Testament aufsetzen.

Wie kann ich den HVD im Testament bedenken?

Sie können den sowohl den Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg (HVD) als auch die Humanistische Stiftung Berlin (HSB) als Erben in Ihr Testament einsetzen. In über 65 Einrichtungen unterstützen wir in den Bereichen Jugend, Erziehung, Bildung und Soziales für ein selbstbestimmtes Leben. Als Erbe kümmern wir uns mit allen Rechten und Pflichten um Ihren Nachlass. Es reicht die genaue Benennung unserer Organisation inklusive der Anschrift unserer Geschäftsstelle.

Was ist ein Vermächtnis?

Das Aussetzen eines Vermächtnisses ist auch ein häufig gewählter Weg, um eine gemeinnützige Organisation wie beispielsweise den Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg zu bedenken. Sie setzen uns damit zwar nicht als Ihren Erben ein, lassen einem guten Zweck aber dennoch einen Teil Ihres Nachlasses zufließen. Dies kann eine bestimmte Geldsumme oder ein Wertgegenstand sein.
Der Vermächtnisnehmer gehört rechtlich nicht zu Ihren Erb*innen. Er oder sie hat gegenüber den Erb*innen nach Ihrem Tod allerdings einen Anspruch auf Herausgabe des Vermachten.

Wie setze ich ein Testament auf?

Grundsätzlich haben Sie beim Testament zwei Möglichkeiten: Sie können es eigenhändig erstellen oder sich dabei notariell unterstützen lassen. Die letztgenannte Form wird auch öffentliches Testament genannt. Das eigenhändige Testament können Sie jederzeit am heimischen Schreibtisch verfassen. Im Unterschied zu anderen Willenserklärungen ist es zwingend notwendig, dass es von Anfang bis Ende leserlich per Hand geschrieben ist. Die Verwendung von Schreibmaschine oder Computer führt zur Ungültigkeit Ihres Testaments! Weiterhin muss es mit vollem Namen unterschrieben sein und es sollte zur Vermeidung von Unklarheiten unbedingt auch Datum und Ort enthalten.

Verwenden Sie am besten die Überschrift „Testament“, „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“. Schreiben Sie alles vom ersten bis zum letzten Wort mit eigener Hand. Unterzeichnen Sie das Testament mit Ort, Datum und vollständigem Vor- und Nachnamen. Ein eigenhändig aufgesetztes Testament kann indes bei der Formulierung erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Unklare oder lückenhafte Anordnungen in Ihrem letzten Willen können nach Ihrem Tod zu langwierigen Auseinandersetzungen unter Ihren Erb*innen führen. Beim geringsten Zweifel, ob Sie Ihren Willen auch wirklich klar und unzweideutig im Testament wiedergeben können, empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.

Erbschaftssteuer: Ich habe geerbt und möchte eine gemeinnützige Organisation bedenken.

Beim Vererben wird die Erbschaftssteuer fällig. Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen sind hingegen von der Erbschaftssteuer befreit. Haben Sie selbst geerbt und leiten Sie Geld oder Sachwerte innerhalb von 24 Monaten nach der Erbschaft an eine gemeinnützige Organisation weiter, wird Ihnen für den entsprechenden Betrag die Erbschaftssteuer erlassen. Das bedeutet, dass jeder Euro ungeschmälert der guten Sache zufließt.

Wie wirkt meine Testamentsspende?

Ihre Testamentsspende kann ungebunden oder zweckgebunden sein – das bestimmen Sie. Die Unterstützung des HVD mit seinem gemeinschaftlichen Verbund und den vielfältigen kulturellen und sozialen Arbeitsfeldern oder die Unterstützung der HSB bieten gute Möglichkeit, in unsere Projekte zu investieren. Damit wirken Sie bis weit in die Zukunft und sichern langfristig die Erziehung, Bildung und Kultur im Verband.

 

Fragen zum Thema Nachlass

Was ist der Unterschied zwischen Nachlass und Erbe?

Beim Nachlass handelt es sich um den Besitz eines Verstorbenen, die Hinterlassenschaft als Gesamtheit. Das sind z.B. alle Vermögenswerte wie Immobilien, Geld und Schmuck, die auf die Erben übergehen. Aber auch Schulden können vererbt werden. Der Erbe oder die Erben sind diejenigen Personen, auf die nach dem Tode einer anderen Person deren Vermögen übergeht.

Wer bekommt den Nachlass und wer muss den Nachlass regeln?

Wer wie viel erbt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis bzw. der gesetzlichen Erbfolge. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
In Deutschland ist derjenige für den Nachlass verantwortlich, der nach der gesetzlichen Erbfolge der Erbe ist. Der Nachlass wird je nach Verwandtschaftsverhältnis unter den Angehörigen aufgeteilt, es sei denn, der Erblasser hat in seinem Testament etwas anderes verfügt. Neben Menschen, die Ihnen nahestehen, können Sie unseren Verband als Erben in Ihrem Testament einsetzen oder unsere Arbeit im Rahmen eines Vermächtnisses unterstützen.

Ist eine Nachlassverwaltung sinnvoll?

Der Nachlassverwalter wird vom Nachlassgericht eingesetzt. Er kümmert sich um die Organisation und Verwaltung des Nachlasses und allem, was dazu gehört. Das sind unter anderem Verträge des täglichen Lebens, sofern diese nicht weitergeführt oder übernommen werden sollen, Versicherungen sowie Immobilien, Geldvermögen und Wertgegenstände.

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Im Gegensatz zum Nachlassverwalter ist der Testamentsvollstrecker für die Erfüllung des Testaments oder Erbvertrags zuständig. Der Erblasser kann bestimmen, wer Testamentsvollstrecker werden soll. Die Inhaber der Erbschaft sind weiterhin die Erben. Der Testamentsvollstrecker muss im Sinne des Erblassers handeln und muss am Ende seines Amtes den Erben Rechenschaft über seine Aktivitäten ablegen.

Wir regeln Ihren Nachlass

Wenn Sie den HVD oder die HSB als Erbe in Ihrem Testament einsetzen, regeln wir Ihren Nachlass und kümmern uns um Ihre Verbindlichkeiten. Dazu gehört auch die Erledigung aller Angelegenheiten, die nach dem Tod geregelt werden müssen: Bestattungsfeier, Wohnungsauflösung, Ämtergänge und vieles mehr. Des Weiteren übernehmen wir auch all das, was nach einem Sterbefall zu tun ist. Als Testamentsspender können Sie unsere Angebote zum humanistischen Abschiednehmen in Anspruch nehmen und Ihre Wünsche im Vorfeld mit uns besprechen.

Kontakt

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Katja Podehl
Referentin Erbschaftsfundraising
0160 90 95 21 45
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Jens Gehre
Nachlassabwicklung