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  • Ingrid Sander mit Sohn Olaf | Bild: ARD/SWR – Andreas Deinert
    Ingrid Sander mit Sohn Olaf | Bild: ARD/SWR – Andreas Deinert

Wenn Angehörige zu Sterbehelfer_innen werden

Herr Sander, wir sollen Ihren Namen und den Ihrer Mutter, die bekennende Humanistin war, auf Ihrer beider Wunsch ungekürzt nennen.

Olaf Sander: So ist es. Denn nur so funktioniert eine ernsthafte öffentliche Auseinandersetzung, die meine Mutter bewusst anstoßen wollte. Sie war ja froh und auch ein wenig stolz, dass sich das Filmteam des SWR gewinnen ließ, eine solche doch recht brisante Reportage über sie und ihren Weg zu ihrem selbstbestimmten Tod zu machen. Ich habe eine Weile überlegt, ob ich mich nach der Ausstrahlung öffentlich bekennen soll oder nicht. Zu groß waren die Befürchtungen, Fundamentalisten aller Couleur könnten versuchen, mir das Leben schwer zu machen. Zum Glück ist dahingehend bisher nichts passiert.

Wie reagieren denn die Menschen auf ihre Geschichte und Ihre offenen Umgang damit?

Ich habe seit dem Suizid meiner Mutter im Dezember 2016 mit sehr vielen Leuten auch über meine Hilfe dabei gesprochen und das Feedback war bis auf ganz wenige Ausnahmen sehr positiv. Mit einigen Kritikern der Sterbehilfe bin ich sogar in konstruktive Gespräche gekommen. Viele haben sich mir offenbart und mir hanebüchene Geschichten über das qualvolle Sterben eines nahen Verwandten, Freundes oder Patienten erzählt. Bis auf ein paar wenige Ausnahmen waren diese Menschen alle für eine vernünftige Regelung der Hilfe zum freiverantwortlichen Suizid ohne Strafandrohung.

Meine nicht so gute Erfahrung ist, dass meine Gesprächspartner die Begrifflichkeiten  meistens falsch interpretierten und die Unterschiede zwischen Suizidhilfe und Tötung auf Verlangen nicht kannten. Dabei waren diese Menschen sehr davon überzeugt, dass eine ärztliche Sterbehilfe ihr gutes Recht wäre. Und das bestätigen auch aktuelle Umfragen, wonach sich zwei von drei Deutschen eine legale Option an ihrem Lebensende wünschen. Erstaunt bin ich, dass es mir möglich war, auch mit den Gegnern der Sterbehilfe, höflich und mit gegenseitigem Respekt über das selbstbestimmte Sterben zu sprechen.

Der Dokumentarfilm hat nun zu guter Sendezeit ein Millionenpublikum erreichen können, viele Menschen waren emotional stark berührt. Aber er hat auch Proteste von Suizidhilfegegner_innen ausgelöst. Schon vor der Ausstrahlung haben Sie und der Filmemacher, Herr Dr. Ulrich Neumann vom SWR, die Empörung zu spüren bekommen. Anfeindungen gab es vor allem von dem Palliativmediziner Dr. Thomas Sitte, dem Vorstandsvorsitzenden der Fuldaer Palliativ Stiftung, und dem CDU-Abgeordneten Michael Brand in der Fuldaer Zeitung. Beide hatten sich 2015 im Bundestag für die Verabschiedung des Strafrechtsparagraphen 217 sehr stark gemacht.    

Diese negativen Aussagen gegen den Film von Dr. Sitte und dem Bundestagsabgeordneten Michael Brand, der zu den Initiatoren des Paragraphen 217 StGB gehört, haben mich dazu gebracht, aus der Deckung zu kommen und mich in die Debatte einzuschalten. Sie hatten den Film in einer Vorab-Pressevorführung gesehen, sich empört gezeigt und davor gewarnt. Aber diese Sicht war sehr begrenzt, was ich als ziemlich problematisch empfand. Deshalb schrieb ich einen Brief an die Fuldaer Zeitung, in dem ich über die tatsächlichen Umstände aufgeklärt habe. Das Wesentliche und ein paar Argumente mehr haben sie dann als Gegenartikel von mir abgedruckt.  

Was störte denn diese beiden bekannten Suizidhilfegegner so sehr am Film?

Die Vorwürfe – sie wurden auch in der Katholischen Sonntagszeitung wiederholt - lauteten Stimmungsmache zur Förderung der Selbsttötung und zur Abschaffung des Paragraphen 217 sowie Verunsicherung von Menschen in existentieller Not. Man zeigte sich "abgestoßen" von der genauen Darstellung im Fernsehen, warf den Machern der SWR-Dokumentation vor, der Film verbreite Halb- und Unwahrheiten. 

Und welche sollen das gewesen sein?

Der Abgeordnete Brand beklagte im Artikel in der Fuldaer Zeitung eine Unterschlagung, nämlich dass parallel zum Gesetz, das geschäftsmäßige Sterbehilfe verbietet, der Gesetzgeber die palliativen Hilfen stark ausgebaut habe. Palliativmediziner Dr. Sitte drückte seine feste Überzeugung aus, dass es für meine Mutter durchaus entsprechende Hilfe als Alternative zum Suizid gegeben hätte. Meine Mutter war  aber nicht sterbenskrank, und die Schmerztherapie war bei ihr so weit ausgeschöpft, wie es eben ging. Sie litt 78-jährig sehr an den Spätfolgen ihrer Kinderlähmung und einem "kaputten Körper", wie sie selbst sagte, der völlig kraftlos war und dessen Muskelapparat von ihr nicht mehr kontrolliert werden konnte. Sie war an einem Punkt angekommen, den sie viele Jahre lang wie einen schweren Stein vor sich her schob. Der Punkt nämlich, an dem die Kraft gegen die Widrigkeiten ihres Handicaps zu kämpfen nicht mehr ausreichte. 

Was weder im Film zu sehen noch bisher irgendwo zu lesen war, ist die mögliche Bestrafung von Angehörigen wie Ihnen. Wie war es, nachdem Sie den Suizidtod Ihrer Mutter telefonisch gemeldet haben?

Natürlich wurde das ganze Programm aufgeboten: Notarztteam, Polizei, Todesbescheinigung "unnatürlicher Tod", anschließend meine Vernehmung auf dem Revier – zunächst als Verdächtigter. Das ist ja auch richtig so, schließlich ist da vor Kurzem ein Mensch unnatürlich gestorben. Dabei habe ich aber etwas erlebt, was ich selbst nicht für möglich gehalten hätte. Bei der Vernehmung musste einer der Beamten dem Computer natürlich sagen, welcher Straftatbestand berührt ist. In meinem Fall der Paragraph 217 StGB. Nur war es ihm nicht möglich, diesen Paragraphen auszuwählen, weil es ihn nicht im System gab. Aber der Beamte musste etwas anklicken, weil ihn das System sonst nicht weitergelassen hätte. Also wählte er den Paragraphen 216 StGB, Tötung auf Verlangen. Diese Straftat ist mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Paragraphen 217 StGB war dieser nicht in das Computersystem der Thüringer Polizei eingepflegt. Mir hat das einen heftigen Schrecken eingejagt und den Stressfaktor um einiges erhöht.

Damit wir uns das richtig vorstellen: Sie hatten eben, auch wenn es so gewünscht war, Ihre geliebte Mutter verloren, waren also im Stadium ambivalenter Trauer und hätten ganz anderer Gespräche bedurft.

Ja, das kann man keinem Angehörigen wünschen – allerdings gibt es auch den Mechanismus des automatischen Funktionierens. Und ich hatte zu meinem großen Glück einen Rechtsanwalt, der mir auf wunderbare Weise beistand und sofort intervenierte. Selbstverständlich war ich angehalten, rigoros zu schweigen. Ich rate jedem in ähnlicher Situation, wenn man selbst den Vorfall gemeldet hat, das nach Suizidbegleitung unbedingt zu beherzigen – entgegen dem eigenen Bedürfnis, sich doch erklären und überhaupt darüber sprechen zu wollen.  Man kann sich damit leicht um Kopf und Kragen reden.

Ich habe mir bewusst gemacht, dass die Aussage zu verweigern mein gutes Recht ist. Die Reaktionen der verschiedenen Beamten an diesem Abend haben mir gezeigt, dass von diesem Recht generell wohl nicht allzu oft Gebrauch gemacht wird. Sie schienen jedenfalls sehr verwundert, haben mich aber dennoch den Umständen entsprechend korrekt behandelt. Dank meines Rechtsanwaltes kam ich sozusagen als Angeschuldigter in die Sache hinein und als bloßer Zeuge wieder heraus. Egal was andere Menschen raten, behaupten und zu wissen meinen: Wer einen Sterbewilligen mit offenem Visier – das heißt nicht heimlich – beim Suizid begleiten möchte, braucht unbedingt einen Strafverteidiger.

Wenn es mit Ihrem Rechtsbeistand vor Ort nicht so gut geklappt hätte – hätten Sie mit einem Gerichtsverfahren rechnen müssen?

Mit Gerichtsverfahren unter Umständen ja, mit Verurteilung wohl kaum. Selbst wenn organisierte Förderung zur Selbsttötung oder die Schaffung von Gelegenheiten dazu durch andere nachweisbar gewesen wäre, hätte ich als Angehöriger gemäß Absatz 2 des Paragraphen 217 wohl nichts zu befürchten gehabt. Leider ist das juristisch kompliziert. Aber allein mögliche Untersuchungshaft, und sei es nur wegen eines nicht im Computersystem eingepflegten Paragraphen, hätten ausgereicht, mein Leben zu ruinieren. Was nützt es einem denn noch als unschuldig zu gelten, wenn man vor den Trümmern seiner Existenz steht?

Wie geht es Ihnen jetzt, fast ein Jahr nach dem Tod Ihrer Mutter?

Ich würde mir wünschen, dieser wunderbare Mensch hätte noch viele Jahre gelebt. Ein Scheitern ihres Vorhabens wäre für sie ganz furchtbar gewesen, weshalb sie schon Jahre zuvor mit dem Sammeln entsprechender Medikamente begonnen hatte, immer wieder zögerte und dann schließlich einfach nicht mehr weiter leiden konnte.

Wenn sich ihre Mutter nicht selbst um die entsprechenden Medikamente gekümmert hätte oder hätte kümmern können, wie hätten Sie ihr dann helfen können?

Aufgrund des Paragraphen 217 StGB: Ohne qualifizierte, ärztlich bzw. organisierte Suizidhilfe gar nicht. Was hätte ich denn tun sollen? Zu wirksamen Medikamenten habe ich keinen Zugang, mal ganz abgesehen davon, dass ich keinerlei medizinisches oder pharmazeutisches Wissen habe. Die richtigen Medikamente, richtig eingenommen, sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass es keine Komplikationen beim Suizid gibt. So viel weiß ich schon, aber das ist leider nicht genug.

Die Politik hat mit dem Paragraphen 217 StGB den Angehörigen sterbewilliger Menschen eine Aufgabe übertragen, welche sie im Normalfall nicht ausführen können. Es gibt eine theoretische und juristische Erlaubnis etwas zu tun, was in der Praxis aber unmöglich zu bewerkstelligen ist, es sei denn man selbst ist Arzt oder Apotheker. Aber als Angehöriger ohne diese zum Sterben so nützlichen Qualifikationen, steht man blitzschnell vor einer Menge verschiedener Grenzen, die man entweder nicht überschreiten kann oder nicht überschreiten sollte.

Wenn Sie sagen sollten, worum es Ihnen im Wesentlichen geht. Was wäre das?

Die beste Lösung für alle – und wenn es die nicht gibt, dann Regelungen, die es den Einen ermöglichen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln um jeden Tag Leben zu kämpfen und es den Anderen erlauben, mit professioneller, also ärztlicher Hilfe zu gehen. Wenn es mir obendrein noch gelänge, anderen Angehörigen und ihrem sterbewilligen Familienmitglied Mut zu geben und sie durch meine Erfahrungen davor zu bewahren, Fehler mit unter Umständen schlimmsten Konsequenzen zu machen, dann hätte ich mehr erreicht, als erwartet.

Sie wollen sich also weiter im Sinne Ihrer Mutter engagieren?

Doch, unbedingt, der streitbare Humanismus meiner Mutter ist ein Teil ihres Erbes. Was mir in den hoffentlich kommenden Diskussionen und Debatten wichtig ist, ist Augenhöhe, Respekt und Fairness. Und vielleicht, wenn ich da jetzt nicht zu viel erwarte, die Einigung darauf, dass manche Dinge gesellschaftlich betrachtet unauflösliche Widersprüche beinhalten, deren einzige Chance zur Lösung darin besteht, das alle Seiten die Sichten und Meinungen der jeweils anderen Seite zumindest erst einmal akzeptieren. In diesem Sinne möchte ich das Streiten für die Sache gerne weiterpflegen. Ich würde auch für Podiums-Diskussionen oder Gespräche nach der Aufführung des Films zur Verfügung stehen können. Entsprechende Anfragen zu einem geeigneten Format dürfen sich doch an Sie vom Humanistischen Verband richten, oder?

Das können wir gern so machen. Ich danke Ihnen sehr herzlich für dieses Gespräch.

Das Interview führte Gita Neumann

Foto: Ingrid Sander mit Sohn Olaf | Bild: ARD/SWR – Andreas Deinert

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Gita Neumann
Redakteurin des Newsletters Patientenverfügung

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