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Religion in der Schule

Religionsunterricht ist in NRW ordentliches Schulfach, von dem man sich abmelden muss, und außerdem versetzungsrelevant.

Das dem so, ist entspricht unserem Grundgesetz, in welchem in Artikel 7.3 der Religionsunterricht als Unterricht festgeschrieben steht.

Man kann und sollte intensiv darüber streiten, ob dies angesichst einer immer größeren Anzahl an konfessionsfreien Menschen noch sinnvoll ist. Unstrittig ist, dass dieser Umstand zu einer Zumutung wird, wenn wie in NRW Alternativen fehlen und konfessionsfreie Menschen vom Schulsystem systematisch benachteiligt werden.

Hinzu kommen Schulleitungen und Pädagogen, die den im Nordrhein-Westfälischen Schulgesetz verankerten Erziehungsauftrag "Ehrfurcht vor Gott" ernst nehmen und Abmeldungen vom Religionsunterricht nur widerwillig umsetzen und mit Schulgottesdienste die rechte Glaubenslehre verbreiten wollen.

Mit anderen Worten weltliche, humanistische und atheistische Eltern, Schülerinnen und Schüler haben es schwer sich mit ihren Vorstellungen in der Schule wiederzufinden.  Es ist ja nicht so, dass Eltern darüber informiert werden, dass die Teilnahme am Schulgottesdienst freiwillig ist und fehlende Unterrichtsalternativen zum Religionsunterricht an Grundschulen führen immer wieder dazu, dass Hausmeister "Heiden hüten".

Auf unserer Seite Humanismus und Schule wollen wir Alternativen vorstellen. Darüber informieren, wie man sich wehren kann, aber auch welche Möglichkeiten existieren, vom Weltanschauungsunterricht "Humanistische Lebenskunde" über einen allgemein wertebildenden Unterricht wie "Praktische Philosophie" bis hin zu strukturellen Veränderungen wie die Gründung von Weltanschauungsschulen (Bekenntnisfrei) in NRW.