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HVD NRW kritisiert WDR-Gesetz

Die geplante Verkleinerung des WDR-Rundfunkrates, stärkt den Einfluss von Parteien und benachteiligt gesellschaftliche Gruppen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat bedauerlicher Weise ein Akzeptanzproblem in zunehmenden Teilen der Bevölkerung. Dabei ist in diesen Tagen ein unabhängiger Qualitätsjournalismus, wie ihn der öffentlich-rechtliche Rundfunk, aber auch die klassischen Printmedien bieten, wichtiger denn je. Unabhängig bedeutet dabei einerseits nicht von kommerziellen Zwängen bestimmt zu werden (wie z. B. Privatsender) aber auch andererseits, nicht von Parlamenten und Regierungen beeinflusst zu werden und zum Staatsrundfunk zu werden. Wie populistische Kreise dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusetzten können, beobachten wir gerade in Sachsen-Anhalt, aber auch in Polen, Ungarn uvm.

Die geplante Novellierung des WDR-Rundfunkrat-Gesetzes gibt nun unglücklicher Weise dieser Kritik neue Nahrung, wie der Humanistische Verband NRW bemängelt:

Der "staatsferne" Rundfunk

Als mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2014 der Politik vorgegeben wurde, in den Rundfunkräten einen Querschnitt der Bevölkerung abzubilden und den Einfluss der Parteien zu begrenzen, wurde im WDR-Rundfunkrat der Anteil der Parteipolitikerinnen und -politiker auf 13 von 60 festgesetzt. Der größte Teil der übrigen Mitglieder wird durch Organisationen besetzt, die im Gesetz festgelegt werden. Dazu gehören z. B. neben Gewerkschaften die beiden gar nicht mehr so großen christlichen Kirchen und die jüdische Gemeinschaft. Ohne festen Platz blieb bisher die stetig wachsende Gruppe der Konfessionsfreien.

Die restlichen "freien" Plätze (zuletzt sieben) werden vom Landtag bestimmt. Über diesen Weg gelangte vor 4 Jahren mit Ingrid Matthäus-Maier erstmals eine säkulare Vertreterin in den Rundfunkrat – entsandt durch die Giordano-Bruno-Stiftung, den Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten und dem Humanistischen Verband NRW. Dieser "freie" Sitz, der eigentlich in einen ständigen Sitz umgewandelt werden sollte, droht jetzt wieder wegzufallen.

Der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen sieht nun vor, den Rundfunkrat auf 55 Mitglieder zu verkleinern. Dabei wird vor allem der Einfluss der gesellschaftlichen Gruppen eingeschränkt: Vom Parlament sollen z. B. nur noch fünf Organisationen benannt werden (vorher sieben). Die 13 Plätze für die Parteien bleiben jedoch unangetastet; der Einfluss der Politik steigt also proportional. Im Sinne des Urteils des Bundesvefassungsgerichts ist dies nicht.

Es ist strittig, ob Religionen und Weltanschauungen im Rundfunkrat vertreten sein müssen oder sollen. Das Land NRW, das eigentlich religionspolitisch neutral sein sollte, kann aber nicht die einen berücksichtigen und andere, zum Teil größere Gruppen ausschließen.

"Als Humanistischer Verband stehen wir zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk; er ist eine wichtige Säule unserer Demokratie", so der HVD-Präsident Johannes Schwill. "Allerdings muss dieser auch in der Bevölkerung verankert sein. Die Erhöhung des Einflusses der Parteipolitik trägt nicht zur Akzeptanz eines höheren Rundfunkbeitrags bei. Ebenso verstärkt, um ein anderes Beispiel zu nennen, eine wie aus der Zeit gefallene Übertragung der Predigt eines Kölner Kardinals den Eindruck, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk an der Öffentlichkeit vorbei lebt."

Der HVD NRW rät dem Landtag deshalb dringend zu einer Überarbeitung der Gesetzesänderung.