Der Humanistische Verband fordert, dass im Zuge der aktuellen Diskussion um Lockerungen beim Infektionsschutz auch Trauerfeiern berücksichtigt werden.
Seit der Änderung der CoronaSchutzVerordnung vom 4.Mai sind in NRW auch Trauerfeiern in Trauerhallen und in größeren Gruppen grundsätzlich möglich. Nach wie vor gelten aber in den Kommunen starke Beschränkungen. In vielen Städten sind die Trauerhallen nach wie vor geschlossen. Auch dürfen selten mehr als 10 Personen an einer Trauerfeier teilnehmen.
Der Humanistische Verband möchte, dass schnellstmöglich wieder würdevolle Trauerfeiern stattfinden können. Dass Menschen in Ruhe einer Trauerrede zuhören können, dass Rezitationen und Musik als Bestandteile einer Trauerfeier ihren angemessenen Platz finden. Die aktuelle Praxis auf den städtischen Friedhöfen bei Wind und Wetter am Grab bzw. vor der Trauerhalle eine Trauerfeier für eine kleine Trauergemeinschaft abzuhalten, wird in vielen Fällen dem Anspruch an eine angemessene Trauerfeier nicht gerecht.
Während auf kirchlichen Friedhöfen längst wieder Trauergottesdienst in den Einrichtungen stattfinden, bleiben auf kommunalen Friedhöfen nach wie vor die Trauerhallen gesperrt.
Der Humanistische Verband schlägt vor, dass zumindest die Trauerhallen, welche über verschiedene Ein- und Ausgänge verfügen geöffnet werden, dabei können dann auch Obergrenzen für die Besucherzahlen definiert werden, um den entsprechenden Abstand wahren zu können.
Darüber hinaus sollten auch die Beschränkungen für die Anzahl der Teilnehmenden auf maximal 40 Personen erhöht werden. Dies würde in vielen Fällen ermöglich, dass auch Freunde und ferne Verwandte an den Trauerfeiern teilnehmen können.
"Die Lebenden zu schützen darf uns nicht davon abhalten, den Abschied von den Toten so zu gestalten, dass die Angehörigen Trost und Beistand finden." So der Referent für Lebensfeiern im HVD NRW Jens Hebebrand.