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Humanistischer Verband wird Körperschaft des öffentlichen Rechts

Der Senat von Berlin hat heute zustimmend zur Kenntnis genommen, dass dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg (HVD) die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) für das Gebiet des Landes Berlin verliehen werden sollen. Der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, begrüßte dies.

"Das Bemühen des Humanistischen Verband Deutschlands – Landesverband Berlin-Brandenburg um eine freigeistige humanistisch-wissenschaftlichen Weltanschauung ist in meinen Augen eine weitere wichtige Bereicherung in der kulturell vielfältigen, multireligiösen und eben auch säkularen Stadt Berlin."

Dr. Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPW) in Berlin freut sich für den Verband, der seit Jahren Mitglied im DPW Berlin ist.

"Heute hat der Berliner Senat den Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Wir gratulieren unserer Mitgliedsorganisation zu diesem Erfolg, die das Ergebnis eines langen und zum Teil steinigen Weges ist. Selbstbestimmtheit, Toleranz und kritisches Denken sind Werte, die den Kern des Humanismus ausmachen und für die sich der Humanistische Verband stark macht. Mit der heutigen Entscheidung des Senats ist dem Verband nun die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft in Berlin gelungen – ein großer und bedeutungsvoller Schritt für unsere Mitgliedsorganisation."

Dr. Bruno Osuch, langjähriger Präsident des Verbandes, bewertete die Anerkennung des Senats als

"historischen Schritt in Richtung völlige Gleichbehandlung von konfessionsfreien Humanist_innen mit den christlichen Kirchen".

Der amtierende Präsident des Verbandes Jan Gabriel sieht in der Senatsentscheidung die verfassungsgemäße Gleichstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften umgesetzt.

"Der Humanismus gehört traditionell zu Berlin, zwei Drittel aller Berliner_innen sind religionslos. Mit der Anerkennung des HVD, der größten Interessensvertretung der Konfessionsfreien, als Körperschaft des öffentlichen Rechts kommt Berlin dem Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Religionen und Weltanschauungen nach. Darüber hinaus ist dieser Erfolg aber auch auf die langjährige Arbeit unseres Verbandes für alle Menschen in Berlin und Brandenburg zurückzuführen. Als KdöR werden wir den Staat auch weiterhin bei der Bildung und Erhaltung eines Wertekanons unterstützen, indem wir friedens-, rechts- und wertefördernd auftreten – etwa im Lebenskundeunterricht an Berliner Schulen, in unseren Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Hospizen und zahlreichen Beratungsstellen in der ganzen Stadt."

Katrin Raczynski, Vorstand des HVD Berlin-Brandenburg, bewertet die Entscheidung des Senats als

"Anerkennung unseres stetigen Tuns für die Berlinerinnen und Berliner. Sie gibt uns Schwung, noch aktiver in unseren Tätigkeitsgebieten zu werden und neue Handlungsfelder zu eröffnen. So halten wir es bei der aktuellen Zusammensetzung des Rundfunkrates Berlin-Brandenburg oder der Berliner Ethik-Kommission für überfällig, dass dort neben den Religionsgemeinschaften auch die Konfessionsfreien einen Sitz haben und von uns vertreten werden. Wir sehen aber auch Handlungsbedarf bei der Katastrophen- und Krankenhausseelsorge, wo bislang hauptsächlich Theologen tätig sind. Hier braucht es Alternativen für die religionsfreien Bürger_innen in dieser Stadt."

Jan Gabriel, Präsidiumsmitglied im HVD, sieht hier auch den Staat in der Pflicht.

"In Zeiten der Auflösung von Mitgliedsorganisationen sollte zur Beurteilung der öffentlichen Förderung nicht nur die reine Mitgliederzahl des Verbandes, sondern auch die gesellschaftliche Bedeutung berücksichtigt werden, wie das bereits in den Niederlanden oder Belgien der Fall ist. Dann würde sich die Förderung nicht allein an den 13.000 Mitgliedern bemessen, sondern an den rund 300.000 Angehörigen, die unsere weltanschaulichen Angebote wie den Lebenskundeunterricht oder unsere sozialen Beratungsstellen nutzen."

Für den langjährigen Geschäftsführer des Verbandes Manfred Isemeyer hat die Anerkennung des Verbands als Körperschaft des öffentlichen Rechts Signalwirkung.

"Um den tiefreifenden Wandel unserer Gesellschaft aktiv mitzugestalten, bedarf es eines modernen Humanismus, der die Welt friedlicher, das Leben genussvoller und die Ungerechtigkeiten geringer macht. In der Anerkennung des Verbandes als KdöR liegt eine historische Chance, den Menschen die Vision einer besseren Zukunft zu vermitteln und Orientierung zu geben. Die Zivilgesellschaft braucht heute mehr denn je humanistische Werte für den sozialen und kulturellen Zusammenhalt."

Mit der Anerkennung des HVD Berlin-Brandenburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts kommt ein langes Antragsverfahren zu einem guten Ende. Der HVD hatte am 7. Oktober 1997 erstmals einen Anerkennungsantrag eingereicht, scheiterte damals aber wegen einer zu geringen Mitgliederzahl und Zweifel an der Gewähr der Dauer. Nach Jahren des Aufbaus und der Stärkung des Mitgliederverbands sowie der betrieblichen Strukturen stellte der Verband im 14. Januar 2014 einen erneuten Antrag, der nach fast vierjähriger Prüfung nun positiv beschieden worden wird.

Der HVD Berlin-Brandenburg ist eine Weltanschauungsgemeinschaft und vertritt in Berlin und Brandenburg die Interessen der religionsfreien Bevölkerung, in Berlin knapp zwei Drittel aller Bürger_innen. Er betreibt über 60 Einrichtungen und Projekte, darunter 25 Kitas, zehn Jugendeinrichtungen, fünf Hospizeinrichtungen, Sozialstationen sowie zahlreiche soziale Anlauf- und Beratungsstellen. Außerdem ist der Verband Veranstalter der JugendFEIERn im Friedrichstadtpalast und richtet den Humanistischen Lebenskundeunterricht aus, den in Berlin über 60.000 Mädchen und Jungen besuchen Mit diesen Angeboten erreicht der HVD über 300.000 Menschen im Jahr. Über 1.200 Menschen sind beim Landesverband Berlin-Brandenburg angestellt, er ist einer der wenigen freien Träger, der seinen Arbeitnehmer_innen einen Tarifvertrag bietet.

Foto Gabriele Schlimper: William Glucroft

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