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Wissenswertes zum KdöR-Status

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Was bedeutet das für den Verband? Fragen dazu beantwortet unsere Informationsbroschüre.

1999 musste der HVD Berlin-Brandenburg eine herbe Schlappe einstecken, als der von der CDU geführte Kultursenat das erste Gesuch des Verbandes auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) ablehnte. Die Gerichte bestätigten die Ablehnung des Antrags durch die Senatsverwaltung. Sie schätzten den HVD als zu klein ein und zweifelten an der Gewähr seiner Existenz. Der Verband zog damals vergebens bis vor das Bundesverfassungsgericht, seine Beschwerde wurde aus formalen Gründen nicht angenommen.

Seither war es eines der Hauptziele des Verbandes, zu wachsen und sich stark aufzustellen, um einen erfolgreichen neuen Anlauf auf Anerkennung als KdöR zu starten. Im Januar 2014 haben wir den zweiten Antrag eingereicht, über den die Senatsverwaltung bis zum Ende des Jahres beschieden haben will. Die Anerkennung als KdöR wäre ein historischer Schritt und ein großer Erfolg im Kampf um die verfassungsgemäße Gleichbehandlung mit den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften.

Was heißt das aber genau, Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts? Bleibt der Verband als Körperschaft auch eine mitgliederbasierte Organisation? Wie organisiert sich der Mitgliederverband als KdöR in Berlin und Brandenburg? Was bedeutet die Anerkennung als KdöR im gesellschaftspolitischen Kontext? Welche Folgen hat der Wechsel der Rechtsform vom Verein zur Körperschaft für die verschiedenen Arbeitsbereiche des HVD? Welche Privilegien genießt der Verband als Körperschaft theoretisch und von welchen möchte er praktisch Gebrauch machen? Auf diese und andere Fragen haben wir die Antworten in einer umfangreichen Informationsbroschüre zusammengetragen.