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  • Foto: Konstantin Börner
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Erfolgreiche erste Mitgliederversammlung als Körperschaft

Der amtierende Präsident Jan Gabriel wurde in seinem Amt mit über 90 Prozent aller Stimmen bestätigt. Auch die beiden bisherigen Vizepräsidentinnen Daniela Trochowski und Dr. Felicitas Tesch wurden wieder in ihr Amt gewählt. Darüber hinaus wurde Dr. Thomas Heinrichs ebenfalls zum Vizepräsidenten gewählt. Als Beisitzer wurden Regine Auster, Heidi Bothur, Dr. Veronika Luebke, Anna Ranneberg, Werner Schultz, Simon Schütze, June Tomiak, Prof. Dr. Frieder Otto Wolf, Steffen Zillich und Ulrich Zschocke ins neue Präsidium gewählt (auf dem Foto fehlen Daniela Trochowski, Heidi Bothur und Frieder Otto Wolf).

Schon zuvor verabschiedeten die Mitglieder neben der neuen Satzung zahlreiche Ordnungen, die die Abläufe der Mitgliederversammlung (Geschäftsordnung, Wahlordnung) sowie die innere Ordnung der Körperschaft (Arbeitsschiedsgerichtsordnung) regeln. In der Satzung wurde verankert, dass der Verband die betriebliche Mitbestimmung innerhalb der KdöR auf der Grundlage und nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes organisiert. Dies ist ein Novum, alle anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts in Berlin - ausschließlich Religionsgemeinschaften - lassen nur eine beschränkte betriebliche Mitbestimmung zu, eine Orientierung am Betriebsverfassungsgesetz sehen sie nicht vor.

Foto: Konstantin Börner
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Darüber hinaus hat die Mitgliederversammlung nach intensiver Debatte einen Antrag zum substanziellen Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes beschlossen. Darin heißt es:

"Humanistinnen und Humanisten sehen in der Trennung von Staat und Religion/Weltanschauung, dem Verfassungsgrundsatz der staatlichen Neutralität zusammen mit der Religionsfreiheit eine unverzichtbare Voraussetzung für einen modernen demokratischen  Rechtsstaat. Mit der Auflösung traditioneller religiöser Milieus, einer fortschreitenden Säkularisierung und der Vielfalt neuer Lebensentwürfe der Menschen muss der Staat zwingend neutral in Bezug auf Religion/Weltanschauung sein, um eine freie und offene Gesellschaft zu garantieren. Der HVD Berlin-Brandenburg spricht sich daher für den substanziellen Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes aus."

Die Formulierung "substanzieller Erhalt" lässt Änderungen, die aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken notwendig und sinnvoll scheinen, zu, macht aber zugleich deutlich, dass der Sinn des Neutralitätsgesetzes in seinem Kern erhalten bleiben muss.