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Humanistischer Governance-Kodex / Transparenz

Der Humanistische Corporate Governance Kodex (HGK) beschreibt wesentliche Grundlagen zur Leitung und Überwachung der Einrichtungen und Dienste des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR (HVD) und enthält Standards und Empfehlungen guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Er lehnt sich an den Deutschen Corporate Governance Kodex an.

Der HGK versteht sich als verbindliches Regelungswerk für das Zusammensein der im HVD tätigen Organe und leistet einen Beitrag

  • zur Transparenz der verbandlichen Arbeit und damit zur Stärkung des Vertrauens von öffentlichen Geldgebern, Spendern, politischen Entscheidungsträgern, Kunden, Ehrenamtlichen und Mitarbeiter_innen
  • zur Optimierung der Kommunikations- und Verwaltungsstruktur und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen und Dienste.

Die gemeinsame Klammer sind die humanistischen Werte, Grundsätze und Ziele, wie sie im Leitbild des HVD verankert sind. Sie zu entwickeln, einzuhalten, immer wieder zu überprüfen, ist die Aufgabe aller, die im HVD Verantwortung tragen.

Der HGK soll dazu beitragen, dass das humanistische Profil, die Fachlichkeit und die Wirtschaftlichkeit des HVD gefördert werden. Präsidium und Vorstand haben dafür Sorge zu tragen, dass die Beachtung der betriebswirtschaftlichen Grundsätze bei der Leitung der Einrichtungen und Dienste eine hohe Priorität hat.
Der HGK wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.

1. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung nimmt in die Satzung des HVD vorgegebenen Aufgaben wahr; insbesondere beschließt sie über alle grundsätzlichen und richtungweisenden Maßnahmen, die nicht dem Präsidium oder dem Vorstand zugewiesen sind. Sie übt die Aufsicht über das ehrenamtliche Präsidium aus.

2. Aufgaben, Zuständigkeiten sowie Zusammenwirken von Vorstand und Geschäftsführung.

2.1. Präsidium und Vorstand wirken zum Wohle des HVD eng zusammen. Sie sind dem Verbandsinteresse verpflichtet.

2.2. Das Präsidium ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung des HVD. Es erarbeitet hierbei eng mit dem Vorstand und anderen Gremien des HVD (Kuratorium, Beirat) zusammen.

2.3. Die Zusammensetzung, Aufgaben- und Verantwortungsbereiche, Kompetenzen, Informations- und Berichtspflichten des Präsidiums und des Vorstands sind, soweit nicht satzungsgemäß festgelegt, in Geschäftsordnungen geregelt.

2.4. Organe und Gremien beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmens- bzw. Vereinsführung sowie die Delegation und Kontrolle und üben ihr Amt mit der gebotenen Sorgfalt aus.

2.5. Gute Vereinsführung setzt einen offenen und konstruktiven Austausch der Leitungsgremien miteinander voraus. Eine umfassende Wahrung der Vertraulichkeit und die Sicherstellung der Verschwiegenheit sind dafür von entscheidender Bedeutung. Das anerkennende, respektvolle Miteinander von ehren- und hauptamtlich Tätigen in den Gremien ist ebenso selbstverständlich im HVD wie bürgerschaftliches Engagement. Die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen der aller Beteiligten sind zu berücksichtigen.

2.6. Präsidium und Vorstand können sich durch fachliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen laufend für die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Sinne dieses Kodexes weiter qualifizieren.

2.7. Für eine ausreichende Versicherung der Mitglieder der Gremien ist Sorge zu tragen.

3. Präsidium

Das Präsidium hat dafür zu sorgen, dass satzungsgemäße Zielvorgaben umgesetzt und gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Es ist zuständig für die Bestellung und Abberufung des für die Führung der Geschäfte verantwortlichen Vorstands.

Bei der Zusammensetzung des Präsidiums ist anzustreben, dass die Mitglieder neben der weltanschaulichen Kompetenz über möglichst unterschiedliche fachliche und persönliche Qualifikationen verfügen. Mindestens 50 Prozent der Mitglieder des Präsidiums sollen Frauen sein.

Ehrenamtliche Präsidiumsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Ein Ersatz ihrer Auslagen steht ihnen zu. Bei pauschalen Aufwandsentschädigungen sind Transparenz und ein entsprechender Beschluss durch die Mitgliederversammlung verpflichtend.

Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum HVD stehen, sollen nicht Mitglied des Präsidiums sein.

Präsidiumsmitglieder dürfen in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern, versprechen lassen oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.

Präsidiumsmitglieder sollen Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Funktion als bzw. bei Kunden, Geschäftspartnern, Zuwendungsgebern, Aufsichtsbehörden entstehen können, im Vorstand offen legen. Alle Geschäfte zwischen dem HVD und den Präsidiumsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen bedürfen der Zustimmung des Präsidiums.

4. Vorstand

Der Vorstand ist für die Führung der laufenden Geschäfte des HVD mit seinen Einrichtungen, Projekten und Diensten zuständig. Er hat dafür zu sorgen, dass die weltanschaulichen, politischen und unternehmerischen Zielvorgaben eingehalten werden.

Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit im HVD eine Vergütung, welche dem Aufgaben- und Verantwortungsprofil, der Größe des Unternehmens, dem unternehmerischen Risiko und der Haftung angemessen ist.

Entgeltlichen Nebentätigkeiten des Vorstands muss das Präsidium zustimmen. Unentgeltliche Nebenbeschäftigungen sind dem Präsidium anzuzeigen. Bezüglich einer Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot, In-Sich-Geschäfte) sind Regelungen zu treffen.
Vorstand und Mitarbeiter_innen des HVD dürfen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern, versprechen lassen oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.

Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis erhalten eine Vergütung nach dem geltenden Tarifvertrag beim HVD.

5. Transparenz, Steuerung und Berichtswesen

Transparenz in der Zusammenarbeit der Organe und des verbandlichen Managements ist zu gewährleisten.

Durch ein aussagekräftiges Buchhaltungssystem, ein transparentes Finanzmanagement, funktionierende Steuerungs- und Prüfungsmechanismen und ein insgesamt nachhaltiges wirtschaftliches und unternehmerisches Geschäftsverhalten hat der HVD entsprechend Rechnung zu tragen.

Steuerung und Kontrolle dienen dem HVD dazu, sich zur Wahrung seiner Grundsätze und der Erreichung  seiner ideellen, materiellen und finanziellen Ziele zu vergewissern. Im HVD besteht daher ein Berichts- und Dokumentationswesen, das alle relevanten Informationen und Kommunikationswege sowie Berichtspflichten festlegt, so dass Vorstand und Geschäftsführung in die Lage versetzt werden, ihren Aufsichts- und Führungs- und Entscheidungsfunktonen umfassend und angemessen ausüben zu können.

Präsidium und Vorstand sorgen für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen.

Die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Regelungen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenwesen sowie die Bestimmungen der Zuwendungsgeber und Kostenträger zum Einsatz und Nachweis der Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel werden eingehalten.

Mit Beschwerden von Kunden, Mitgliedern und Mitarbeiter_innen geht der HVD offen und konstruktiv um. Ein Beschwerdemanagement-System ist implementiert im HVD.

Für ein adäquates Qualitätsmanagement in den Gremien, Einrichtungen, Projekten und Diensten des HVD sorgen Präsidium und Vorstand.

6. Rechnungslegung und Prüfungen

6.1 Der HVD erstellt zeitnah einen Jahresabschluss nach den anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen.

6.2 Das Präsidiums beschließt über die Beauftragung eines unabhängigen Abschlussprüfers und über den Prüfungsumfang, Schwerpunkte oder Sonderprüfungsgegenstände.

6.3. Es werden Quartalsabschlüsse erstellt.

6.4 Der HVD soll einen Lagebericht erstellen. Dieser kann, ebenso wie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschafts- und Geschäftsführung, Gegenstand der Prüfung durch einen unabhängigen Abschlussprüfer sein.

7. Effizienzprüfung

Präsidium und Vorstand überprüfen regelmäßig die Effizienz ihrer Tätigkeit.

Selbstverpflichtung

Der HVD stellt die nachstehend ausgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Name, Sitz, Adresse und Gründungsjahr

Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Humanistisches Selbstverständnis, Leitbild, Werte)

Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft.

Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger (z.B. Präsidium und Vorstand)

Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation: zeitnah, verständlich und so umfassend, wie mit vertretbarem Aufwand herstellbar (z.B. Kopie des Berichts, der gegenüber der Mitgliederversammlung  abzugeben ist)

Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer_innen, Zivildienstleistende, Freiwilligendienste; Angaben zu ehrenamtlicher Arbeit.

Mittelherkunft: Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen-/Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds- und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung.

Mittelverwendung: Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgabe- oder Gewinn- und Verlustrechnung.

Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten z.B. Fördervereine, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation.

Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen können nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als Großspenden von Privatpersonen gekennzeichnet.

Hier kommen Sie zu den genannten Angaben.

Darüber hinaus hat sich der Verband der Charta der Spenderrechte des Deutschen Fundraising Verbandes angeschlossen.

Kontakt

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Katrin Raczynski
Vorstandsvorsitzende