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Kriterien zur Vergabe des Humanismus-Preises für Menschenrechte

1. Der Humanistische Verband Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR, und die Humanismus Stiftung Berlin haben im Jahr 2002 den Flechtheim-Preis für Demokratie und Menschenrechte gestiftet. Der Preis wurde 2019 in Humanismus-Preis für Menschenrechte umbenannt und wird erstmals 2021 vergeben. Seine ethische Grundlage ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948.

2. Der Preis würdigt das Engagement für Menschenrechte, Freiheit, Gerechtigkeit, Aufklärung und Toleranz in der Welt. Er wird an Personen vergeben, die sich durch ihre Lebensleistung insbesondere für das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben, für Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, für Meinungs- und Informationsfreiheit und für das Recht auf soziale Sicherheit ausgezeichnet haben.

3. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Er wird alle zwei Jahre vergeben.

4. Der Humanismus-Preis für Menschenrechte wird öffentlich ausgelobt. Nominierungen für mögliche Preisträger_innen können von jedermann eingereicht werden. Die Vorschläge bedürfen einer schriftlichen Begründung unter Angabe der Leistungen/Verdienste/Veröffentlichungen und sind in digitaler Form (Nominierungsbogen) oder in schriftlicher Form postalisch an den Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR oder die Humanismus Stiftung Berlin zu richten.
Bewerbungsschluss ist der 30. April des Jahres der Preisvergabe. Die eingegangenen Vorschläge werden bis spätestens 15. Mai an die Jury weitergeleitet.

5. Eine ehrenamtlich tätige Jury bewertet und entscheidet über die eingegangenen Nominierungen. Die Entscheidung über die Preisvergabe ergeht nach gemeinsamer Beratung der eingegangenen Vorschläge sowie öffentlich zugänglicher Informationen mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Beschlussfähigkeit der Jury ist gegeben, wenn mindestens drei Jurymitglieder anwesend sind.

6. Die Mitglieder der Jury sind von der Verleihung des Preises ausgeschlossen. Die Entscheidung der Jury kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7. Die Jury wird vom Präsidium des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg KdöR und dem Vorstand der Humanismus Stiftung Berlin berufen. Sie besteht aus insgesamt fünf Personen. Sie setzt sich aus drei Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie jeweils einer_m Vertreter_in des Verbandes und der Stiftung zusammen.

8. Das Präsidium des Verbandes gibt gemeinsam mit der Stiftung die Entscheidung über die_den Preisträger_in bekannt. Die Verleihung findet im Rahmen eines Festaktes statt, in der Regel am Tag der Menschenrechte am 10. Dezember. Der_dem Preisträger_in wird im Rahmen dieser Veranstaltung eine Verleihungsurkunde, ein sichtbares Preisobjekt sowie ein Scheck über die Höhe des Preisgeldes ausgehändigt.

9. Preisträger_innen und ihr Wirken werden in ihrer Vorbildfunktion in den Medien des Verbandes und der Stiftung veröffentlicht und erhalten Gelegenheit, sich bei Veranstaltungen etc. mit ihrem Engagement zu präsentieren.

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Luise Schirmer
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