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Ihre Testamentsspende zugunsten unseres Berliner Herz

Gutes tun durch gemeinnütziges Vererben

"EIN SINN DES LEBENS
KANN NUR VON MENSCHEN
SELBST BESTIMMT WERDEN."

Die Frage, was bleibt, wenn wir gehen, beschäftigt viele Menschen. Was geschieht mit dem eigenen Hab und Gut? Wie kann ich die Werte und Überzeugungen weitergeben, die mein Dasein geprägt haben?

Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in unserer neu erschienenen Broschüre "Ein Ratgeber zum gemeinnützigen Vererben, Testament und Nachlass".

Informieren Sie sich über die gesetzliche Erbfolge, das Aufsetzen eines Testaments und unsere Serviceangebote. Dank Ihrer Testamentsspende schaffen Sie bleibende Werte und leisten über den Tod hinaus einen wertvollen Beitrag zur finanziellen Absicherung unserer Aktivitäten. Ihre Testamentsspende unterliegt nicht der Erbschaftssteuer.

Wenn Sie unser Kinderhospiz in Ihrem Testament bedenken möchten, geben Sie bitte den kompletten Namen an, um Missverständnissen vorzubeugen: "Kinderhospiz Berliner Herz". Wir freuen uns, wenn Sie uns eine Kopie des Testaments zukommen lassen. Sie können das Berliner Herz aber auch stillschweigend bedenken, ohne uns im Vorhinein zu informieren.

Für eine persönliche Beratung oder bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Hier können sie unseren Ratgeber anfordern.