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Landtagswahl in NRW Wahlprüfsteine

Prüfstein 1

In NRW gibt es keine bekenntnisfreien Schulen, während öffentliche Bekenntnisgrundschulen (in anderen Bundesländern längst abgeschafft) oft die einzigen Schulen vor Ort sind. In den Städten werden sie gerne zur Ausgrenzung von Kindern mit Migrationshintergrund missbraucht.

SPD

In der Tat ist die Existenz von Bekenntnisschulen umstritten. Bislang gab es in NRW für eine Reform dieser Struktur aber keine parlamentarische Mehrheit.

Grundsätzlich lehnen wir jede Form von Ausgrenzung ab und wir werden uns in den nächsten Jahren dafür einsetzen, dass es nicht mehr dazu kommt.

CDU

Gegenwärtig genügt eine einfache Mehrheit der Stimmen der Eltern statt wie bisher zwei Drittel der Stimmen als Quorum zur Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsgrundschulen ohne konfessionelle Bindung. Öffentliche Bekenntnisschulen sind kein verfassungsrechtlicher Fremdkörper, sondern vielmehr grundgesetzlich abgesichert gemäß Art. 7 Abs. 5 GG. Das Erziehungsziel der religiösen Toleranz nach Art. 7 Abs. 2 LV NRW gilt auch für öffentliche Bekenntnisschulen. In den öffentlichen Bekenntnisschulen haben die evangelische und katholische Kirche keine Sonderrechte. Sie haben außerhalb des Religionsunterrichts keinerlei Mitwirkungsrechte. In Nordrhein-Westfalen wird Religionsunterricht zudem in acht Bekenntnissen angeboten: evangelisch, katholisch, syrisch-orthodox, orthodox, jüdisch, islamisch, alevitisch – im Rahmen eines Schulversuchs und nach den Grundsätzen der mennonitischen Brüdergemeinden in Nordrhein-Westfalen – im Rahmen eines Schulversuchs.

Bündnis90 Die Grünen

Die Religionszugehörigkeit eines Kindes bzw. die Bekenntnisfreiheit dürfen die soziale Segregation nicht befördern. Die Tatsache, dass es in 75 Kommunen in NRW ausschließlich konfessionell gebundene Grundschulen gibt, ist unserer Sicht eine unzulässige Einschränkung des Wahlrechts der Eltern. 

Wir haben die Hürden zur Umwandlung von bekenntnisorientierten Grundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen zwar deutlich senken können, aber die Verankerung in der Landesverfassung konnte nicht geändert werden. FDP und CDU haben das nicht mitgetragen, somit kam bislang keine verfassungsändernde Mehrheit zustande. Die gesellschaftlichen Entwicklungen verändern die Ausgangslage fortlaufend und müssen Grundlage für die politischen Schritte und rechtlichen Prüfungen sein, um die NRW-Verfassung und das Schulgesetz gemäß der gesellschaftlichen Realität zu ändern.

FDP

Die Pluralität von Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen muss sich auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, die sich derzeit in der Diskussion befinden, auch in den Beratungsangeboten spiegeln.

Die Linke

DIE LINKE.NRW hält diesen Zustand für skandalös. Und dass die städtischen Bekenntnis(grund)schulen nur dann in Gemeinschaftsgrundschulen umgewandelt werden können, wenn die aktuellen Eltern an diesen Schulen mehrheitlich dafür sind, ist eine rechtliche Hürde, die moralisch, aber auch rechtlich fragwürdig erscheint.

Und im größeren Maßstab: Auch das Gottesbekenntnis muss aus den (Schul-)Gesetzen verschwinden! Leider ist unser Versuch, während unserer Landtagszeit 2010-12 die Landesverfassung und das Schulgesetz zu ändern, indem das "Bekenntnis zu Gott" als Schulziel gestrichen wird, von allen anderen Parteien abgelehnt worden. Unsere Argumente erschienen aber offenbar den großen christlichen Kirchen so bedrohlich, dass sich das Evangelische und Katholische Büro zusammentaten, um eine Broschüre in hoher Auflage zu dieser Landtagsdebatte an Schulen zu versenden, die neben unserem Antrag auch die Landtagsreden und eine Unterrichtsreihe für den Religionsunterricht enthielt – mit dem Ziel, die Schüler:innen vom Ist-Zustand zu überzeugen.

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