Es gibt Momente, wo bereits kleine, sich ankündigende Änderung für Spannung sorgen können. Als 2017 FDP und CDU ihren Koalitionsvertrag präsentierten, waren es 2 Sätze die zumindest Spannung und Gespanntsein auslösten:" Neben vielfältigeren religiösen Bekenntnissen ist auch die Anzahl der Familien ohne konfessionelle Bindung angewachsen. Daher werden wir Ethikunterricht an Grundschulen ermöglichen."
Was Jahrzehntelang mit der SPD nicht möglich war, und auch Rot-Grün hat da wenig bewegt, sollte nun von der christlich-liberalen Koalition eine Umsetzung finden. Endlich Schluss mit "Heidenhüten" und Förderunterricht für vom Religionsunterricht abgemeldete Kinder an Grundschulen. Das war 2017.
Im Rahmen eines "Masterplans Grundschule" den die Schulministerin Yvonne Gebauer erarbeitete, sollte auch die Einführung von Ethik geregelt werden. Ein Masterplan der meisterlich auf sich warten läßt. Erst im Dezember 2020, im 2.Lockdown, veröffentlichte dann das Schulministerium einen Entwurf für einen Lehrplan Ethik an Grundschulen.
Der HVD hat sich diesen Lehrplan mal genauer angeschaut und für das Beteiligungsverfahren eine Stellungnahme zu diesem Entwurf verfasst.
Das wir als HVD diesen Lehrplan begrüßen, mag nach über 40 Jahren politischen Kampf für eine vernünftige schulische Alternative zur religiösen Unterweisung, niemand wirklich verwundern. Natürlich sind wir mit diesem Lehrplan noch weit davon entfernt einen allgemeinen Ethik Unterricht zu haben, von Humanistischer Lebenskunde ganz zu schweigen.
Für die an diesem "Ethik" -Unterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler gibt es einen Unterricht der sich zumindest dem Grunde nach an der Werteordnung von Landesverfassung, dem Grundgesetz und den Menschenrechten orientiert. Vergleicht man dies mit den Aufgaben und Zielen der Lehrpläne für Katholischen und Evangelischen Religionsunterricht kann man sich eigentlich nur wünschen, dieser "Ethik" Unterricht wäre ein Angebot für alle Grundschüler_innen.
Ohne dass wir jetzt schon konkret wissen wie und wann der Unterricht dann tatsächlich eingeführt wird, werden wenn überhaupt nur 2/3 der Grundschüler_innen die Möglichkeit haben sich vom Religionsunterricht abzumelden. Für ein gutes Drittel aller Grundschüler_innen geht dies gar nicht, da sie an staatlichen Bekenntnisgrundschulen lernen. Für die anderen Grundschulen muss abgewartet werden, wie das Unterrichtsfach eingeführt wird. Denn auch "Praktische Philosophie" als Ersatzfach an weiterführenden Schulen gibt es nicht an allen Schulen. Zu Befürchten ist, dass es bald ein ordentliches Ersatzfach für Grundschulen gibt, dass aber nur ein geringer Teil der Schüler_innen daran teilnehmen kann.
Auch inhaltlich hat das Fach seine Schwäche. Insbesondere dann, wenn es um die Auseinandersetzung mit Weltanschauungen und Religionen geht. So finden sich dann auch permanent Vergleiche als Gegensätze zwischen Religiösen und Nichtreligiösen Inhalten und Ritualen. Die Idee, dass eine weltliche (humanistische) Weltsicht, sich nicht als Abgrenzung zu religiösem versteht ist nicht vorhanden. Auch weltliche Rituale sind den Autor_innen offenbar unbekannt. Man muss davon ausgehen, dass zumindest mehrheitlich religionsfreie Schülerinnen und Schüler diesen Unterricht besuchen werden. Daher ist es unangebracht die religiöse Defizitvorstellung, dass weltlichen Menschen der Glaube und religiöse Rituale fehlen, zum Mittelpunkt der Religionskundlichen Lehrplaninhalte zu machen. Hier ist das Schulministerium dringend aufgefordert den Entwurf nachzubessern. Wir helfen gerne.
Wir bleiben dran. Werden in den kommenden Monaten die Entwicklung des Lehrplans beobachten, insbesondere die notwendigen Verbesserungen einfordern. Noch unklar ist die Einführung des Unterrichtsfaches. Wer darf es eigentlich unterrichten? Welche Qualifikationen werden benötigt und wann stehen die Lehrkräfte zur Verfügung?
Nimmt man die aktuelle Debatte zum Unterrichtsfach "SoWi" bzw. "Wirtschaft und Politik" zum Maßstab, steht zu befürchten, dass wir noch einige erstaunliche Wendungen erleben werden. Wenn z.B. Religionslehrer_innen dieses Fach unterrichten dürfen, geht es 2 Schritte zurück.