Kinder haben das gesetzlich verbriefte Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung. Seit dem Jahr 2000 ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, in dem es heißt: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (BGB §1631). Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Pädagog_innenn in Kitas haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder frei von Gewalt- Missbrauchs- oder Vernachlässigungserfahrungen aufwachsen können.
Sie haben den sogenannten "Schutzauftrag", d.h. sie nehmen den Auftrag wahr, das Wohl des Kindes zu schützen und Gefährdungen abzuwenden (§ 8a Kinder- und Jugendhilfegesetz). In diesem Sinne sind die Pädagog_innen Humanistischer Kitas verpflichtet, das Wohlergehen jedes Kindes im Blick zu haben und bei Anzeichen von Vernachlässigung oder emotionaler und/ oder körperlicher Gewalterfahrungen zu handeln. Die Gefährdung des Kindes ist dann einzuschätzen und Pädagog_innen sind in der Verantwortung, sich um Hilfen für das Kind (und die Familie) zu bemühen.
Hierfür gibt es festgelegte Vorgehensweisen. Diese sind im Kinderschutzkonzept des Humanistischen Verbandes Berlin Brandenburg (HVD BB) klar definiert und jeder Pädagog_in bekannt.
Kinderschutz bei Kindeswohlgefährdung durch das familiäre Umfeld des Kindes
Das Kinderschutzkonzept des HVD BB beschreibt Maßnahmen, die bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch durch die Eltern oder andere Personen aus dem Umfeld des Kindes zu ergreifen sind. Es definiert auch, welche Aufgaben die unterschiedlichen Fachkräfte wahrnehmen:
- Jede Mitarbeiter_in ist in der Verantwortung den Kinderschutzauftrag wahrzunehmen.
- In den Kitas arbeiten darüber hinaus besonders geschulte Pädagog_innen als sogenannte "Multiplikator_innen für Kinderschutz". Sie sorgen für die fachliche Qualifizierung und sind erste Ansprechpartner_innen in den Kitas.
- Fachliche Beratung für die Mitarbeiter_innen bei konkretem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bieten sogenannte "Insofern erfahrene Fachkräfte" (IseF)* an. Diese verfügen über eine fundierte Ausbildung im Themenfeld Kinderschutz und über umfassende Beratungserfahrung. Bevor weitere Schritte zur Abwendung einer möglichen Kindeswohlgefährdung eingeleitet werden, erfolgt eine Beratung und Risikoeinschätzung der Pädagog_in mit einer Insofern erfahrenen Fachkraft.
- Die Kitaleitung und der HVD BB als Träger übernehmen die fachliche Aufsicht über die Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes.
Unterstützende und wertschätzende Zusammenarbeit mit Eltern
Kinder zu schützen bedeutet für uns, Eltern eine wertschätzende und unterstützendende Zusammenarbeit anzubieten. Wir gehen davon aus, dass alle Eltern "Erziehung gut machen wollen" und, dass es in einigen Fällen noch nicht ausreichend unterstützende Ressourcen hierfür gibt. Mit einem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gehen wir stets vertraulich um und machen unser Vorgehen den betreffenden Eltern gegenüber transparent. Wir arbeiten mit anderen Institutionen zusammen, die Eltern Unterstützung und Beratung anbieten und beraten Eltern bei der Suche nach einem entsprechenden Ansprechpartner.
Institutioneller Kinderschutz
Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch zu schützen bedeutet für den HVD BB als Träger von Kitas auch, sicherzustellen, dass Kinder in der Kita keinerlei Kindeswohlgefährdung erfahren. Der HVD BB sorgt dafür, dass in Kitas entsprechend schützende Maßnahmen umgesetzt werden. Maßnahmen des institutionellen Kinderschutzes sind z.B. das sofortige Eingreifen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen durch Personen in der Kita.
Auch die stetige Qualifizierung der Pädagog_innen in Bezug auf kinderschutzrelevante Fragen und die Etablierung von Beschwerdeverfahren für Kinder, Eltern und Mitarbeiter_innen stellen Maßnahmen des institutionellen Kinderschutzes dar.
Präventiver Kinderschutz
Wesentliches Ziel pädagogischer Arbeit Humanistischer Kitas stellt der präventive Schutz von Kindern dar. Präventiver Kinderschutz bedeutet, vorbeugend aktiv zu werden und Kinder, als auch Eltern zu stärken und zu informieren.
Auf Themenelternabenden, in Gesprächen über die Entwicklung des Kindes oder in der Beratung zu Erziehungsfragen tauschen wir uns mit den Familien aus. Wir sensiblisieren für Themen, machen unsere Arbeit transparent und bestärken Eltern, liebevoll und authentisch mit ihrem Kind umzugehen.
Wir ermutigen Kinder, sich bei Sorgen Erwachsenen anzuvertrauen, ihre Bedürfnisse zum Ausdruck zu bringen und mit ihnen gemeinsam Lösungen zu suchen. Pädagog_innen stehen Kindern als vertrauensvolle Bezugspersonen zur Verfügung.
Kinder in allen für sie betreffenden Situationen zu beteiligen ist Kernelement Humanistischer Pädagogik und von großer Bedeutung für den präventiven Kinderschutz. Hierdurch werden Kinder in ihrer Selbstwahrnehmung und in ihrem Selbstvertrauen gestärkt. Sie erleben sich selbst als handlungsfähig und erfahren, dass ihre Meinungen und Ideen Beachtung finden. Unsere Kitas verfügen über ein Beschwerdeverfahren für Kinder, dass sie darin unterstützt, ihre Anliegen, Sorgen und Nöte offen zu machen.
Die UN- Kinderrechte finden in Humanistischen Kitas in allen Situationen des Kitalebens Beachtung. Ihre Umsetzung ist in den Pädagogischen Qualitätsstandards des HVD BB festgeschrieben und die Kinderrechtebildung Aufgabe jeder Einrichtung.
Weiterhin verfügt jede Kita des HVD BB über ein Sexualpädagogisches Konzept, in dem festgehalten wird, wie Kinder vor sexuellen Übergriffen und/ oder sexuellem Missbrauch geschützt werden.
Die Angebote unserer Fachberatung zum Thema Kinderschutz umfassen:
- Fortbildungen für Multiplikator_innen für Kinderschutz
- regelmäßig stattfindenden Treffen mit den Multiplikator_innen für Kinderschutz
- Beratung bei Unklarheiten, Unstimmigkeiten und Beschwerden im Prozess der Kindeswohlgefährdung
*Die Insofern erfahrenen Fachkräfte (IseF) der Kitaabteilung des HVD sind beratend für alle Gruppen von Mitarbeiter_innen der Abteilung Kita bei Fragen zur Kindeswohlgefährdung tätig. Hierzu zählen:
- Pädagogische Mitarbeiter_innen
- Kitaleitungen
- Technisches Personal
- Praktikant_innen
- Absolvent_innen eines FSJ oder BFD
- Mitarbeiter_innen der Geschäftsstelle der Kitaabteilung
Der Beratungsprozess der IseF bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung umfasst die Beratung zu folgenden Punkten:
- Auftragsklärung/Wozu soll beraten werden?
- Fallschilderung
- Informationen zu gewichtigen Anhaltspunkten aufnehmen
- Verständigungs- und Nachfragephase
- Unterstützung bei der Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Eltern und Hinwirken auf Hilfen
- Einschätzen des Grades der Gefährdung, Hilfe- bzw. Schutzkonzepte entwickeln
- Prognose erstellen
- Vereinbarungen treffen
Jede_r Mitarbeiter_in kann persönlich einen Beratungstermin mit einer Insofern erfahrenen Fachkraft vereinbaren.