Katrin Raczynski, Vorstand im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR begrüßt das Urteil des Berliner Arbeitsgerichts.
"Diese Entscheidung bestätigt das Berliner Neutralitätsgesetz, das das Tragen aller religiös geprägten Kleidungsstücke im Schuldienst untersagt. Das begrüßen wir ausdrücklich, denn für uns geht es beim Tragen religiöser Symbole im Staatsdienst grundsätzlich um die Frage, ob Repräsentant_innen des Staates, die in ihrer Anstellung mit Autorität und Macht ausgestattet sind, auch bereit sind, mit dem gebotenen Respekt im Sinne des Grundgesetzes aufzutreten."
Raczynski kann im vorliegenden Fall auch keine Diskriminierung der Lehrerin aufgrund ihres muslimischen Glaubens feststellen.
"Auch Lehrkräften jüdischen, christlichen, buddhistischen, hinduistischen und anderen Glaubens ist es untersagt, ihre religiösen Symbole im Schuldienst zu tragen, hier herrschen für alle staatlich Bediensteten gleiche Bedingungen."
Um Diskriminierung handele es sich, wenn Bewerber_innen gleicher Qualifikation aufgrund ihrer Herkunft oder anderen unablegbaren persönlichen Eigenschaften (Herkunft, Name, Geschlecht, sexuelle Orientierung) und den damit einhergehenden Zuschreibungen benachteiligt werden.
"Davon kann man hier nicht sprechen", verdeutlicht Raczynski. "Hier möchte eine Lehrerin nicht auf die sichtbare Bezeugung ihres Glaubens verzichten, obwohl sie weiß, dass dies der staatlichen Neutralität entgegensteht. Eine Diskriminierung der Lehrerin kann ich hier nicht erkennen."
"Für uns Humanist_innen ist klar, dass einer Lehrerin, die aus persönlichen Gründen während ihrer Dienstausübung nicht auf das Tragen eines religiösen Kleidungsstückes verzichten kann, die notwendige Einsicht in den friedensstiftenden Sinn der verfassungsgemäßen Neutralitätspflicht fehlt. Deshalb sind unserer Auffassung nach Pädagog_innen mit dieser Haltung für den Schuldienst nicht geeignet", ergänzt Alexander Bischkopf, Weltanschauungsbeauftragter des Verbandes.
Ob die individuelle Religionsfreiheit im Sinne eines allgemeinen Antidiskriminierungsschutzes über die Neutralitätspflicht des Staates zu stellen ist oder dieser nachgeordnet wird, müssen die Verfassungsgerichte klären. Der Humanistische Verband würde es begrüßen, wenn eine solche Überprüfung zeitnah erfolgen könnte, um allen Beteiligten Klarheit zu verschaffen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorzunehmen.