Nach einem Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.06.2016 sind Schulgottesdienste Schulveranstaltungen. Im gleichen Erlass heißt es jedoch eindeutig: "Die Teilnahme am Schulgottesdienst ist unabhängig vom Besuch des Religionsunterrichts und nicht verpflichtend. Für die Zeit des Schulgottesdienstes besteht die Aufsichtspflicht der Schule. Religiöse Handlungen bleiben in der Regel den bekenntnisangehörigen Schülerinnen und Schülern vorbehalten."
Es gibt also keine Teilnahmepflicht. Trotz dieser Klarstellung versuchen manche Schulleitungen und Lehrer bzw. Lehrerinnen den Eindruck zu erwecken, alle Kinder müssten an dem Gottesdienst teilnehmen. Das sei doch schließlich ein wunderschönes Gemeinschaftserlebnis.
"Ja, eine gemeinsame Weihnachtsfeier könnte ein schönes Gemeinschaftserlebnis für alle Schüler sein, wenn man dabei auf religiöse Riten verzichten würde, die nur ein Teil der Kinder versteht, und die manches Kind abstoßen." So Thomas Oppermann Landesgeschäftsführer des Humanistischen Verbandes in NRW.
Es gibt in diesem Land kaum noch Schulen, in denen alle Kinder eines Glaubens sind.
In den meisten Schulen gibt es nicht nur christlich getaufte Kinder, sondern z. B. auch muslimisch erzogene Kinder und Kinder ohne Konfession, ohne Glauben an einen Gott.
All diesen Kindern muss die Schule gerecht werden. Weihnachten ist längst nicht mehr ein rein christliches Fest. Es ist heute vielmehr ein weltliches Fest zum Jahresende. Es nähert sich wieder seinen Ursprüngen, wo viele Völker auf der Nordhalbkugel die Wintersonnenwende und die wieder länger werdenden Tage feierten. Das können alle Kinder feiern.
Die Schulleitungen müssen Eltern und Kinder über die Freiwilligkeit der Teilnahme am Schulgottesdienst informieren. Wenn Kinder nicht am Schulgottesdienst während der regulären Unterrichtszeit teilnehmen, müssen sie beaufsichtigt werden. Eltern sollten darauf bestehen, dass dies in angemessener Weise geschieht.