Bekenntnisschulen in NRW müssen keine muslimischen Schülerinnen und Schüler aufnehmen, wenn diese nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Dies bekräftigte jetzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Anlass war die Klage eines muslimischen Elternpaars aus Paderborn, das seinen Sohn in der nur 150 m entfernten Bonifatius-Grundschule anmelden wollte, ohne Pflicht zur Teilnahme am katholischen Religionsunterricht. Dies lehnte die katholische Bekenntnisschule ab. Das Kind muss nun einen wesentlich längeren Schulweg zu einer 3,3 km entfernten Gemeinschaftsschule auf sich nehmen.
"Auch für die Richter am Bundesverfassungsgericht wird nachvollziehbar gewesen sein, dass der betroffene Schüler lieber die benachbarte Grundschule besucht hätte, zumal viele seiner Freunde dort zur Schule gehen.", so Erwin Kress, der Präsident des Humanistischen Verbandes NRW. "Dass die Richter anders entschieden haben, verdeutlicht, das eigentliche Problem. Das Gericht kann die in der Landesverfassung verankerten Bekenntnisschulen nicht abschaffen. Und die politisch Verantwortlichen scheuen sich unter dem Druck der Kirchen seit Jahrzehnten, die gesellschaftliche Realität mit einer wachsenden Vielfalt an Religionen und Weltanschauungen in die Schulgesetzgebung einfließen zu lasen."
"Bekenntnisschulen sind das Ergebnis der Vorstellung, dass in konfessionell homogenen Regionen die Kinder durchgängig in ihrer Religion erzogen werden sollen. Solche konfessionell homogenen Regionen gibt es jedoch in Deutschland schon lange nicht mehr. In den katholischen Bekenntnisschulen in NRW sind nur noch rund 60 Prozent der Schüler katholisch, in den evangelischen nur noch rund 50 Prozent evangelisch." (Rechtsanwalt Dr. Thomas Heinrichs, Humanistische Akademie Deutschlands). Dennoch müssen Eltern, die ihre Kinder in diesen Schulen anmelden, auch deren Teilnahme am katholischen bzw. evangelischen Religionsunterricht zustimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie selbst einer anderen Religion angehören oder religionslos sind.
"Das nur noch in NRW und Teilen Niedersachsens praktizierte System, in dem Bekenntnisschulen in der Landesverfassung verankert, staatlich organisiert und auch zu 100% staatlich finanziert sind, ist in einer weltanschaulich und kulturell stark gegliederten Gesellschaft einfach nicht mehr zeitgemäß und muss dringend überdacht werden", sagt die pensionierte Lehrerin Christine Höink von der HVD- Bezirksgemeinschaft Bielefeld.
Das Zusammenleben von Religionen, Weltanschauungen und Kulturen, lässt sich nicht mit Gerichtsurteilen organisieren. Es wird Zeit, das Politikerinnen und Politiker handeln im Sinne eines modernen, vielfältigen Nordrhein-Westfalen