Sie haben eine Frage zum Aufenthalt im Kinderhospiz Berliner Herz oder möchten eine Anfrage für einen Aufenthalt stellen?
Rufen Sie uns einfach an unter: 030 28 47 01 718
Wer hat Anspruch auf einen Platz im Kinderhospiz?
- Kinder mit einer lebensverkürzenden Erkrankung
- Ab Diagnosestellung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Ärztliches Gutachten/Hospizbestätigungsbogen
Die Notwendigkeit der (teil-)stationären Hospizversorgung muss durch ein ärztliches Gutachten (Bestätigung zur stationären Hospizversorgung) bestätigt werden. Das Gutachten wird durch den behandelnden Arzt/ die behandelnde Ärztin (z.B. Kinderarzt, SPZ oder Arzt im Krankenhaus) erstellt.
Was sind mögliche Krankheitsbilder?
- Stoffwechselerkrankungen
- Neurologische Erkrankungen
- Muskelerkrankungen
- Krebserkrankungen
Teilstationäre Aufnahme
Ein teilstationärer Aufenthalt im Kinderhospiz Berliner Herz bietet den Familien die Möglichkeit ihr Kind/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen bis zu 12 Stunden am Tag oder auch in der Nacht betreuen zu lassen. Es entstehen der Familie dabei keine Kosten.
Vollstationäre Aufnahme
Ein vollstationärer Aufenthalt im Kinderhospiz Berliner Herz kann sehr vielfältig sein. Die Familien können bei den Gästen im Berliner Herz verbleiben und/oder auch die Zeit für sich oder die Geschwisterkinder nutzen. Das Pflegegeld für den vollstationären Aufenthaltszeitraum im Berliner Herz wird von den Kranken- und Pflegekassen verrechnet. Familienaufenthalte (Eltern, Geschwister oder Großeltern) im Berliner Herz, im Elternapartment oder im Zimmer des Gastes, werden durch Spenden finanziert.