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Religion und Weltanschauung in Deutschland

Ein Drittel der deutschen Bevölkerung ist nicht religiös. Ihr Anteil wird von Jahr zu Jahr größer, während die Mitgliedszahlen der Kirchen sinken. Religionen wie der Islam treten selbstbewusst auf und fordern ihre Gleichbehandlung. Nichtreligiöse Menschen sind dagegen kaum organisiert und haben selten ein Bedürfnis, ihre Lebensauffassung anderen aufzudrängen. Daraus resultiert eine bislang schwache Interessenvertretung dieses immer größer werdenden Teils der Bevölkerung. Der Humanistische Verband möchte dies ändern!

Aber kann der Humanistische Verband für dieses Drittel der Bevölkerung sprechen? Um das zu klären, wurden viele Umfragen in der deutschen Bevölkerung durchgeführt. Nach einer Meinungsbefragung des Emnid-Instituts aus dem Jahr 2014 stimmen 29 % voll und ganz und 35 % eher der folgenden Aussage zu:

"Ich führe ein selbstbestimmtes Leben, das auf ethischen und moralischen Grundüberzeugungen beruht und frei ist von Religion und Glauben an einen Gott."

In der deutschen Bevölkerung spielt Religion eine wesentlich geringere Rolle als die Mitgliederzahlen der Kirchen noch vermuten lassen.

Auf eine weitere Frage, ob die nichtreligiösen Menschen eine Interessenvertretung wie den Humanistischen Verband wünschen, antworten 31 % der Deutschen mit Ja, und 22 % erklären sich bereit, diesen Verband ehrenamtlich oder als Mitglied zu unterstützen.

Heute ist der Humanistische Verband eine anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft und den Religionsgemeinschaften rechtlich gleichgestellt. Im Artikel 140 (i.V.m.Art.137 WRV) des Grundgesetzes wird formuliert:

"Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen."

Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet den Unterschied von Weltanschauung und Religion wie folgt:

"… dabei legt die Religion eine den Menschen überschreitende und umgreifende (‚transzendente‘) Wirklichkeit zugrunde, während sich die Weltanschauung auf innerweltliche (‚immanente‘) Bezüge beschränkt." (BVerwG, 112 [115]).

Dem gleichberechtigten Nebeneinander von Weltanschauung und Religion in Deutschland ist damit zwar der rechtliche Rahmen gegeben, aber zu einer wirklichen Gleichbehandlung ist noch ein weiter Weg.