Mit ihrer Regierungsbeteiligung in verschiedenen deutschen Ländern Anfang der 30er Jahre, begann die NSDAP umgehend mit Initiativen gegen weltliche Schulen und Lebenskunde, die regional bereits vor der Machtergreifung bis zur Auflösung der Schulen und Einstellung des Unterrichts führten. Unter der NS-Diktatur erfolgte die sofortige Anordnung zur reichsweiten Einstellung und Auflösung (in Preußen am 25.2.1933) und die verpflichtende Rückkehr zum rein konfessionellen Schulwesen mit Zwang zur Konfessionsschule und zum Religionsunterricht. Während der Diktatur wird der Name Lebenskunde von den Nationalsozialisten für ein Unterrichtsfach missbraucht, das ganz im Sinne der herrschenden Ideologie völkischen Rassismus verbreitete.
Nach dem II. Weltkrieg wurde in Berlin schließlich die Weltlichkeit des Schulwesens durchgesetzt und festgelegt, dass der Religionsunterricht "Sache der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften" ist. Damit war der Religionsunterricht auch nach der Teilung der Stadt in Berlin (West), anders als in den meisten anderen westdeutschen Bundesländern, kein ordentliches Schulfach. Es bestand aber die reelle Chance auf dieser Grundlage auch einen weltanschaulichen Alternativunterricht anzubieten.
1954 wird die Arbeitsgemeinschaft für Lebenskunde gegründet, in der sich neben Schüler_innen und Lehrer_innen, die in der Weimarer Republik Lebenskunde besucht bzw. unterrichtet hatten, drei freigeistige Organisationen (Monistenbund, Freigeistige Gemeinschaft Berlin und Deutscher Freidenker Verband (DFV)) zusammenschlossen. Der Senat von Berlin (West) akzeptierte unter (noch heute gültigen) Auflagen die Erteilung des Lebenskundeunterrichts: Träger müsse erstens eine anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft sein. Da nur der Freidenker Verband diese Voraussetzung erfüllte, übernahm der DFV die alleinige Trägerschaft. Und zweitens müsse aus dem Lehrplan deutlich hervorgehen, dass es sich beim Lehrstoff um eine der Religion vergleichbare Weltanschauung und nicht nur um die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse handele.
Im Februar 1958 wird Lebenskunde schließlich im Sinne des Landesschulgesetzes als Religionsunterricht (!) anerkannt. Das Fach sei dementsprechend nach den gleichen Grundsätzen wie der konfessionelle Religionsunterricht durchzuführen und zu finanzieren, was bedeutete dass keine Finanzierung für Verwaltung und Fortbildungen geleistet wurden (und was die Verwaltung angeht, bis heute nicht geleistet wird).
Diese Entscheidung traf bei konservativen politischen Kräften, der evangelischen wie katholischen Kirchen und den (Schul-) Behörden erneut auf starken Widerstand, der sich unter anderem darin zeigte, dass Lebenskunde nicht beworben werden durfte. Dadurch blieb das Fach relativ unbekannt und die Nachfrage gering. Da keine Gelder für die Verwaltung gezahlt wurden, musste der DFV die Organisation des Unterrichts und der Lehrkräfte ehrenamtlich leisten, was kaum zu stemmen war. Diese erschwerenden Voraussetzungen sowie Streitigkeiten zwischen den verantwortlichen Organisator_innen führten Anfang der 60er Jahre zum vorübergehenden Erliegen des Lebenskundeunterrichts.
1982 erfolgte schließlich ein erneuter Versuch des DFV Lebenskunde an die Berliner Schulen zu bringen. Nach einem erfolgreichen, zweijährigen Schulversuch erhielt der Lebenskundeunterricht 1984 die (erneute) dauerhafte Zulassung. 1993 schloss sich der DFV mit anderen freigeistigen und freidenkerischen Organisationen zum Humanistischen Verband Deutschlands, Landesverband Berlin zusammen, der auch die Trägerschaft des Lebenskundeunterrichts fortführt. Seit 2007 ist der zwischenzeitlich fusionierte Humanistische Verband Berlin-Brandenburg auch Träger der Humanistischen Lebenskunde in Brandenburg.