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Die Einrichtung von weltlichen Schulen und Lebenskunde stieß auf starke Abwehrreaktionen und Gegenmaßnahmen durch die evangelische und katholische Kirche aber auch die Schulbehörden. Ungeachtet dieser Anfeindungen und Behinderungen konnten sich während der Weimarer Republik Lebenskunde langsam aber stetig in Preußen und weiteren Ländern entfalten. Ende der 20er Jahre wurde das Fach neben Preußen auch in Anhalt-Dessau, Hamburg, Hessen, Lippe-Detmold, Sachsen und Thüringen angeboten. Die rechtliche Regelungen und Konzepte nach denen Lebenskunde unterrichtet wurde, unterschied sich jedoch stark nach dem jeweiligen Land. So konnte Lebenskunde weltanschauliches Bekenntnisfach oder allgemeiner Moral- und Ethikunterricht sein; es konnte Ersatzfach oder gleichberechtigte Alternative sein, es konnte freiwilliges Zusatzfach oder obligatorisches Wahlfach sein. Und als Träger konnte mal der Staat und mal religionsfreie Weltanschauungsgemeinschaften auftreten.