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Klaus Kutzer, Bundesrichter a.D.
Klaus Kutzer, Bundesrichter a.D.

STANDARD-PATIENTENVERFÜGUNG

Unser Basis-Modell

beruht auf Textbausteinen des Bundesjustizministeriums (erarbeitet in einer AG mit Kirchen, Humanistischem Verband, Hospizbewegung und Palliativmedizin unter Leitung von Bundesrichter a.D. Klaus Kutzer). Bundesrichter a. D. Klaus Kutzer (siehe Foto) begrüßte die Weiter­entwicklung im STANDARD-PV-Modell der Zentralstelle Patientenverfügung und "die neueren leicht verständlichen und überzeugenden Ausarbeitungen". Das Modell umfasst die wesentlichen "aussichtslosen" Standard-Situationen wie Sterbeprozess, schwere Gehirnschädigungen und weit fortgeschrittener Hirnabbauprozess. Es folgen die für diese Standard-Situationen gewünschten Festlegungen zu Intensivmedizin, künstlicher Ernährung und Schmerztherapie sowie mögliche Zusatzangaben bei Schwerstpflegebedüftigkeit und den Sonderfall der Wiederbelebung. Die Standard-PV  bedarf in aller Regel der Ergänzung durch die Gesundheitsvollmacht (hier im Online-Angebot inbegriffen) für eine Vertrauensperson. Denn nicht enthalten sind hier Abwägungen und Differenzierungen "je nach Situation" wie z. B. je nach Besserungsaussicht, je nach Schweregrad des Leidens oder Pflegebedürftigkeit. Persönliche Wert­vor­stellungen zur Lebensqualität (was ist mir wichtig: kann ich mir ein Leben im Rollstuhl vorstellen? Wie wichtig ist mir geistige Klarheit? Wie wichtig ist mir selbstständige Lebensführung?) können auf einem Zusatzblatt ausgeführt werden.

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