Problembeschreibung
In der Bundeswehr dienstverpflichtete Frauen und Männer christlicher Konfession können bei eventuellen Lebens- und Gewissenskonflikten seelsorgerischen Beistand durch staatlich finanzierte Militärpfarrer/innen der evangelischen und katholischen Kirche in Anspruch nehmen.
Vergleichbare Beratungs- und Seelsorgeangebote für konfessionsfreie Bundeswehrangehörige auf Basis einer nichtreligiös-humanistischen Lebensauffassung gibt es bisher nicht. In den Streitkräften der Niederlande und Belgiens hingegen gibt es humanistische Lebensberater, die im Auftrag der dortigen Konfessionsfreien- Verbände Beratungen bzw. Seelsorge anbieten.
Wir wollten wissen:
Teilfrage a. Unterstützen Sie die Einführung eines Modells der Lebens- und Konfliktberatung nach diesem Muster?
Teilfrage b. Der "Lebenskundliche Unterricht" in der Bundeswehr wird noch immer fast ausschließlich von Militärpfarrern erteilt. Sind Sie bereit, diesen Unterricht im Sinne eines weltanschaulich neutralen Ethikunterrichts zu reformieren, ggf. auch unter Einbeziehung überkonfessioneller und humanistischer Lehrkräfte?
(Die Reihenfolge der Antworten bestimmt sich nach Eingangsdatum, zuerst eingegangene Antworten werden zuerst aufgeführt.)
Antwort | DIE LINKE
Teilfrage a – Ja. Wir halten die derzeitige Form der Militärseelsorge für nicht verfassungsgemäß und wollen eine seelsorgerische Betreuung, die allen Religionsgemeinschaften und Kirchen offen steht. Sofern Weltanschauungsgemeinschaften Beratungen bzw. Seelsorge anbieten wollen, sollte diese Möglichkeit ihnen auch offen stehen.
Teilfrage b – Der "Lebenskundliche Unterricht" in der Bundeswehr sollte nicht von Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern sondern von von anderen berufsethisch besonders qualifizierten Lehrkräften erteilt werden, um seinen Zweck als "verpflichtende berufsethische Qualifizierungsmaßnahme" erfüllen zu können.
Antwort | CDU/CSU
In der Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gibt es einen Gottesbezug, der die "Verantwortung vor Gott" betont. Des Weiteren müssen auch bei politischen Entscheidungen die historischen, kulturellen und religiösen Traditionen Deutschlands in die Erwägungen einbezogen werden. Sowohl aus dem Gottesbezug als auch aus den Traditionen unseres Landes leitet sich eine besondere Stellung der christlichen Kirchen ab. Infolge dessen werden CDU und CSU das niederländische bzw. belgische Modell nicht unterstützen, sondern an der Betreuung der Soldaten der Bundeswehr durch die Militärseelsorge festhalten. Diese Lösung ist auch deswegen angemessen, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass die Militärpfarrer auch für Nicht-Christen – im Inlandsdienst als auch im Auslandseinsatz – erwünschte, vertrauenswürdige und kompetente Ansprechpartner waren. Zugleich verstehen die Militärpfarrer ihre Aufgabe ausdrücklich im erweiterten seelsorgerischen Sinne und sind für die Probleme auch von Nicht-Christen offen.
Daneben besteht für Soldaten die Möglichkeit, psychologische Betreuung in Anspruch zu nehmen. Der lebenskundliche Unterricht in der Bundeswehr ist außerdem kein Religionsunterricht. Es handelt sich vielmehr um eine berufsethische Qualifizierungsmaßnahme für alle Soldaten.
CDU und CSU sprechen sich dafür aus, dass aufgrund der zunehmenden religiösen Vielfalt auch Seelsorger anderer Konfessionen in der Bundeswehr tätig werden können sollten, wenn hierfür Bedarf besteht und wenn die notwendigen religionsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Antwort | Bündnis 90/Die Grünen
Teilfrage a – Seelsorgerische Angebote für konfessionsfreie Menschen in der Bundeswehr neben den bereits bestehenden konfessionsgebundenen Möglichkeiten unterstützen wir. Darüber hinaus forderten wir bereits 2013 in unserem Antrag "Gesellschaftliche Vielfalt in der Bundeswehr anerkennen" (Bundestagsdrucksache 17/13095), der staatlichen Neutralitätspflicht nachkommend grundsätzlich für gläubige Soldatinnen und Soldaten aller Glaubensrichtungen Militärseelsorge durch Vertreterinnen und Vertreter ihrer Glaubensgemeinschaft einzurichten. Entsprechendes sollte aus unserer Sicht auch für konfessionslose Angehörige der Bundeswehr gelten.
Teilfrage b – In unserem Antrag "Gesellschaftliche Vielfalt in der Bundeswehr anerkennen" (Bundestagsdrucksache 17/13095) forderten wir bereits 2013, u.a. die Lehrgänge für Lebenskundlichen Unterricht in ihren Inhalten konsequent an die Realität und die Perspektiven einer kulturell und religiös heterogeneren Truppe anzupassen und nicht mehr exklusiv durch Beauftragte der beiden großen christlichen Kirchen durchführen zu lassen und damit für alle Soldatinnen und Soldaten Angebote ethischer Bildung zu schaffen. Damit könnte aus unserer Sicht dem Anspruch an einen weltanschaulich neutralen Unterricht Rechnung getragen werden.
Antwort | SPD
Teilfrage a – Die SPD will die Soldatinnen und Soldaten bestmöglichst unterstützen. Die Begleitung durch qualifizierte Seelsorgerinnen und Seelsorger ist dafür ein wichtiges Element. Die SPD ist für die Beibehaltung der seit 1957 geltenden Verträge, die die Militärseelsorge regeln. Militärseelsorge soll weiterhin von staatlicher Einflussnahme unabhängig sein. Militärseelsorge wirkt nicht nur in Zeiten größter Not. Sie leistet mit ihren großen Angeboten zwischen Freizeitaktivitäten, ethischer Orientierung, theologischem Diskurs und Unterstützung im Einsatz einen wichtigen Beitrag für die Bundeswehr. Wir begrüßen die Ausweitung auf jüdische und muslimische Seelsorge.
Wir werden außerdem die Betreuung und Nachsorge von Soldatinnen und Soldaten nach Kampfeinsetzen verbessern und absichern.
Teilfrage b – Dass der Lebenskundliche Unterricht in der Bundeswehr vielfach von Militärgeistlichen erteilt wird, hat historische Gründe. Heute fußt der Unterricht nicht mehr auf den Grundlagen des christlichen Glaubens, wie es noch in der alten Zentralen Dienstvorschrift aus dem Jahr 1959 festgelegt war, sondern orientiert sich an den Normen des Grundgesetzes.
Mit der Einführung der neuen Zentralen Dienstverordnung (ZDv 10/4) "Lebenskundlicher Unterricht: Selbstverantwortlich leben – Verantwortung für andere übernehmen können" vom 27. Juni 2011 wurde den veränderten Bedingungen, unter denen Soldatinnen und Soldaten von heute ihren Dienst tun, Rechnung getragen. In der Vorschrift ist festgelegt: "Der Lebenskundliche Unterricht ist ein Ort freier und vertrauensvoller Aussprache und lebt von der engagierten Mitarbeit der Soldatinnen und Soldaten. Er ist kein Religionsunterricht und auch keine Form der Religionsausübung im Sinne von §36 des Soldatengesetzes, sondern eine berufsethische Qualifizierungsmaßnahme und damit verpflichtend. Er wird in der Regel von Militärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern und im Bedarfsfall auch von anderen berufsethisch besonders qualifizierten Lehrkräften erteilt." Als Qualifikationen sind in der Verordnung beispielsweise ein Studium der Religionswissenschaften, Philosophie, Psychologie oder Rechtsphilosophie etc. angegeben. Über Bedarf und Auswahl entscheidet das BMVg.
Antwort | FDP
Die Seelsorge im Militär dient dazu, die Angehörigen des Militärs bei ihrer herausfordernden Tätigkeit zu unterstützen - im Inland wie auch im Ausland. Das wollen wir erhalten. Die Bundeswehr rekrutiert sich aus der deutschen Bevölkerung in all ihrer Vielfalt. Eine ausschließliche Betreuung durch Vertreter der beiden großen Kirchen ist daher weniger zeitgemäß denn je. Wir treten dafür ein, dass Angehörige aller Religionen und Weltanschauungen eine Unterstützung analog zur Militärseelsorge erhalten und der Lebenskundliche Unterricht den Bedürfnissen einer vielfältigen Armee besser gerecht wird. Wir setzen hierbei auf das bewährte Kooperationsprinzip. Angehörige der Bundeswehr müssen ihre religiös-weltanschaulichen Bedürfnisse äußern können und der Staat ermöglicht den jeweiligen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die entsprechenden Leistungen in Deutschland und international zu erbringen.