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Problembeschreibung

In den öffentlich-rechtlichen Medien besitzen die Kirchen Mitspracherechte und Sendezeiten, vom Kirchenfunk über das "Wort zum Sonntag" bis hin zur Übertragung von Gottesdiensten.

Wir wollten wissen:

Befürworten und unterstützen Sie die religiös-weltanschauliche Pluralität der Programmgestaltung und Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Werden Sie sich im Rahmen der bundesrechtlichen Regelungen für öffentlich-rechtliche Medien für die Beteiligung säkularer Verbände bzw. demokratischer nichtreligiöser Weltanschauungen einsetzen?

(Die Reihenfolge der Antworten bestimmt sich nach Eingangsdatum, zuerst eingegangene Antworten werden zuerst aufgeführt.)

Antwort | DIE LINKE

Wir setzen uns dafür ein, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell zu demokratisieren. Das schließt die Prüfung der Auswahl der Vertreter in den Medienräten ein. Ausgangspunkt dafür sind politische Kriterien und die Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre Repräsentanz in Organisationen im jeweiligen Sendegebiet. Pluralität wird dabei nicht allein dadurch gesichert, dass eine tatsächliche bzw. vermeintliche Mehrheit für die Minderheit mitentscheidet, sondern dadurch, dass Minderheitenrechte geschützt werden.

Antwort | CDU/CSU

Um die Unabhängigkeit der Medien als eine tragende Säule unserer Demokratie zu schützen, ist die Freiheit der Berichterstattung zu Recht grundgesetzlich garantiert (Art. 5 GG). CDU und CSU können – wenn überhaupt – nur in den entsprechenden Gremien (z. B. Rundfunkrat, Fernsehrat, Programmausschuss) der öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten ihre Anregungen zum Programm äußern. Diese haben keinen bindenden Charakter. Selbstverständlich ist die religiös-weltanschauliche Pluralität in der Programmgestaltung prinzipiell wünschenswert.

Antwort | Bündnis 90/Die Grünen

Ja, wir setzen uns seit Langem für eine größere Pluralität bei der Besetzung der Rundfunkräte ein. Vertreter aller Bevölkerungsgruppen sollten in diesen Aufsichtsgremien vertreten sein. Insbesondere muss auch endlich dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum ZDF-Staatsvertrag dadurch Rechnung getragen werden, dass der Anteil staatsnaher Vertreter auf 1/3 begrenzt wird. Leider ist dieses Erfordernis noch nicht in den Staatsverträgen aller Bundesländer umgesetzt worden.

Antwort | SPD

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine wichtige Säule der Presse- und Informationsfreiheit und der religiös-weltanschaulichen Vielfalt in der Medienberichterstattung in Deutschland. Es hat sich bewährt, wichtige gesellschaftliche Gruppierungen, Kirchen, Religionsgemeinschaften und säkulare Vertreterinnen und Vertreter hier einzubeziehen.

Im Rundfunkstaatsvertrag legen die 16 deutschen Bundesländer den gesetzlichen Rahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fest. Diese füllen in diesem Rahmen die programmliche Gestaltung autonom und staatsfern aus. Aus guten auch historischen Gründen mischt sich die Politik nicht in programmliche Entscheidungen ein.

Die Einhaltung des gesetzlichen Sendeauftrags wird von den Rundfunkräten überwacht. Die Rundfunkräte sollen einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Mit Blick auf die Zusammensetzung eines Rundfunkrates einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ernennen diverse Vereinigungen eigenhändig ihre Vertreterinnen und Vertreter. Diese Vereinigungen werden im jeweiligen Landesgesetz benannt. Wenn einzelne Gruppen, auch säkulare Verbände, hier nicht angemessen berücksichtigt sind, besteht die Möglichkeit, sich an die zuständigen Ansprechpartner auf Landesebene zu wenden.

Antwort | FDP

Wir Freie Demokraten fordern eine Neudefinition des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, verbunden mit einer Verschlankung. Die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler sollen keine Doppelstrukturen finanzieren, wie sie bei 60 eigenständigen Hörfunkprogrammen unvermeidbar und bei sich ähnelnden Sendungen im Fernsehen offenkundig sind. Deshalb wollen wir eine grundlegende Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben, die sich in der Struktur und dem Angebot an den Bedürfnissen der Menschen orientiert, die ihn bezahlen. Wir fordern eine Refokussierung auf die Themen Bildung, Kultur und Information. Die Rundfunkräte müssen die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln. Dort, wo Nichtreligiöse unzureichend repräsentiert sind, wollen wir sie stärker beteiligen.