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von Christine Höink

Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, in dem es noch - z. T. sogar flächendeckend - staatliche Bekenntnisschulen gibt. Während diese Schulform in anderen Bundesländern bereits vor mehr als 40 Jahren abgeschafft wurde, bestehen in NRW weiterhin ca. 800, überwiegend katholische, zu 100 % vom Staat finanzierte Konfessionsschulen. In ca. 70, flächenmäßig oft großen Gemeinden des Landes besteht neben den konfessionell ausgerichteten Grundschulen immer noch kein alternatives Schulangebot. Das bedeutet, dass alle Kinder dieser Gemeinden - gleich welchen Religionen und Weltanschauungen sie angehören - gezwungen sind, diese Schulen und damit auch den dort rechtlich verbindlichen Religionsunterricht zu besuchen. Auch wenn dies – inoffiziell – nicht überall rigoros so gehandhabt wird, führt dies doch immer wieder zu organisatorischen Problemen in den Schulen und auch zu Diskriminierungen von Kindern, Eltern und Lehrern, die der jeweiligen Konfession nicht angehören. Auch in Gemeinden, die ein vielfältigeres Schulangebot anbieten, führt die Konfessionalität staatlicher Schulen zu belastenden, vermeidbaren Problemen - zu unnötig langen Schulwegen, Separierung von Kindern nach Religionszugehörigkeit, zur Teilnahme an einem der eigenen Weltanschauung nicht gemäßen Religionsunterricht und anderem.

 

Ein wachsendes Ärgernis

Angesichts einer zunehmend säkularen Gesellschaft und der immer stärker differierenden Zusammensetzung der Schulkinder hinsichtlich ihrer religiös-weltanschaulichen Zugehörigkeit stellen Bekenntnisschulen deshalb ein wachsendes Ärgernis dar. 2015 wurden vom Gesetzgeber in NRW zwar Erleichterungen bei der Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen vorgenommen. Diese Änderungen stellen allenfalls aber eine kosmetische Verbesserung dar. Die Hürden für eine Umwandlung durch Eltern - in besonderen Fällen neuerdings auch durch Kommunen möglich - sind weiterhin hoch.

In der landesweiten Schulpraxis wird ein weiteres Problem offenbar:

"Die Institution der Konfessionsschule steht in der Kritik, unter dem Vorwand der Religionszugehörigkeit als ein Mittel zur sozialen Ausgrenzung missbraucht zu werden. Eltern erhoffen sich durch die gezielte Anmeldung ihrer Kinder an einer Konfessionsschule ein sozial bessergestelltes Umfeld ohne Migranten" (s. https://de.wikipedia.org/wiki/Konfessionsschule).

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist zudem zu kritisieren, dass im Bereich staatlicher Schulen die Eingangsvoraussetzungen für Lehrkräfte unterschiedlicher Religion und Weltanschauung durch den Bestand der Konfessionsschulen nicht gleich sind. Dies trifft insbesondere auf die eher katholisch geprägten Regionen des Landes NRW zu, in denen Lehrkräfte anderer Weltanschauungen in besonderem Maße diesen Ungleichbehandlungen ausgesetzt sind.

 

Schulausbildung ohne Trennung nach Religionen

Weder schwarz-gelbe noch rot-grüne Landesregierungen haben bislang einen ernsthaften Versuch unternommen, in ihrer Schulentwicklung diesen nordrhein-westfälischen Sonderweg konfessioneller staatlicher Schulen zu schließen und damit eine allen Kindern gerechte Schulausbildung ohne Trennung nach Religionen zu fördern.

Der Humanistische Verband setzt sich gemeinsam mit anderen säkularen Kräften für eine solche Entwicklung in NRW ein und hofft, dazu auch Unterstützung durch kirchliche Reformbewegungen zu finden.

Die 2017 neu gewählte Landesregierung ist als Gesetzgeber hier gefordert, in allen Landesteilen und für alle Bevölkerungsgruppen ohne Verzug für Schulgerechtigkeit Sorge zu tragen.