Die Tatsache, dass in einigen Bundesländern aufgrund von Gesetzen durch die Ministerien gebildete Beiräte als legitime Vertretung "der Muslime" in Deutschland angesehen werden, hält Heinrichs für verfassungswidrig. Er plädierte für eine dezentralisierte Prüfung und Vergabe von Körperschaftsrechten sowie die Anerkennung anderer Formen von Zugehörigkeit als nur expliziter Mitgliedschaft. In Bezug auf den Religionsunterricht merkte er an, diese in GG § 7 festgelegte Übertragung einer Pflichtaufgabe an die Religionsgemeinschaften – ethisch-moralische Erziehung – könne auch nichtreligiösen Weltanschauungsgemeinschaften übertragen werden. Auf die Frage der Tagung ließe sich mit Heinrichs also antworten: Zu Deutschland gehören Konfessionsfreie wie Muslime und entsprechend ihre juristische Gleichbehandlung.
Für eine Fortentwicklung und Korrektur des deutschen Staatskirchenrechts, das neuerdings gerne als "Religionsverfassungsrecht" bezeichnet wird, hatte sich in der Vergangenheit wiederholt auch der Publizist und Erziehungswissenschaftler Micha Brumlik ausgesprochen, dabei ebenfalls beispielhaft auf Muslime und Konfessionsfreie verweisend.