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Für den Preis können Autorinnen und Autoren oder deren Verlage in Abstimmung mit den betreffenden Autorinnen und Autoren veröffentlichte und unveröffentlichte Arbeiten (Prosa/Essayistik) einreichen. Veröffentlichte Arbeiten müssen in den vom Ausschreibungsjahr ausgehend zurückliegenden zwei Jahren (nach dem 2. März) erschienen sein.

Um ein möglichst breites Spektrum literarischer Leistungen im Sinne dieser Satzung in die Auswahl preiswürdiger Texte einzubeziehen, kann das Kuratorium Arbeiten aus aktuellen Verlagsproduktionen vorschlagen.

Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Der Betrag wird in einer einmaligen Zuwendung geleistet.

Verpflichtung des Autors

Die Autorin bzw. der Autor erklären sich über den Zeitraum von einem Jahr zu folgenden Leistungen bereit:

  • Publizistische Auswertung des Preises (Autorenporträt, Interview, Besprechung).
  • Zwei unentgeltliche Lese-Tage in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin
  • Die Preisträgerin bzw. der Preisträger stellt seine Dankesrede zur Verfügung, die von den Preisstiftern publiziert wird.

Einreichung

Zur Teilnahme senden Sie die Titeleinreichungen bitte bis zum 1. März des Ausschreibungsjahres sowie

  • je 2 Exemplare der eingereichten Bücher
  • ein honorarfreies, druckfähiges digitales Autorenfoto (300 dpi)
  • eine druckfähige digitale Abbildung des Titelcovers (300 dpi)
  • Informationen zur Autorin/zum Autor und Werk
  • die vollständigen bibliografischen Daten

an folgende Adresse:

Mecklenburgische Literaturgesellschaft e.V.
2.Ringstraße 21
17033 Neubrandenburg

Die Ausschreibung endet jeweils zum in der Pressemitteilung der Ausschreibung angegebenen Zeitpunkt.