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Der Humanistische Corporate Governance Kodex (HGK) beschreibt wesentliche Grundlagen zur Leitung und Überwachung der Einrichtungen und Dienste des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Landesverband Berlin-Brandenburg KdöR (HVD) und enthält Standards und Empfehlungen guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Er lehnt sich an den Deutschen Corporate Governance Kodex an.

Der HGK versteht sich als verbindliches Regelungswerk für das Zusammensein der im HVD tätigen Organe und leistet einen Beitrag

  • zur Transparenz der verbandlichen Arbeit und damit zur Stärkung des Vertrauens von öffentlichen Geldgebern, Spendern, politischen Entscheidungsträgern, Kunden, Ehrenamtlichen und Mitarbeiter_innen
  • zur Optimierung der Kommunikations- und Verwaltungsstruktur und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen und Dienste.

Die gemeinsame Klammer sind die humanistischen Werte, Grundsätze und Ziele, wie sie im Leitbild des HVD verankert sind. Sie zu entwickeln, einzuhalten, immer wieder zu überprüfen, ist die Aufgabe aller, die im HVD Verantwortung tragen.

Der HGK soll dazu beitragen, dass das humanistische Profil, die Fachlichkeit und die Wirtschaftlichkeit des HVD gefördert werden. Präsidium und Vorstand haben dafür Sorge zu tragen, dass die Beachtung der betriebswirtschaftlichen Grundsätze bei der Leitung der Einrichtungen und Dienste eine hohe Priorität hat.
Der HGK wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.

1. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung nimmt in die Satzung des HVD vorgegebenen Aufgaben wahr; insbesondere beschließt sie über alle grundsätzlichen und richtungweisenden Maßnahmen, die nicht dem Präsidium oder dem Vorstand zugewiesen sind. Sie übt die Aufsicht über das ehrenamtliche Präsidium aus.

2. Aufgaben, Zuständigkeiten sowie Zusammenwirken von Vorstand und Geschäftsführung.

2.1. Präsidium und Vorstand wirken zum Wohle des HVD eng zusammen. Sie sind dem Verbandsinteresse verpflichtet.

2.2. Das Präsidium ist verantwortlich für die strategische Ausrichtung des HVD. Es erarbeitet hierbei eng mit dem Vorstand und anderen Gremien des HVD (Kuratorium, Beirat) zusammen.

2.3. Die Zusammensetzung, Aufgaben- und Verantwortungsbereiche, Kompetenzen, Informations- und Berichtspflichten des Präsidiums und des Vorstands sind, soweit nicht satzungsgemäß festgelegt, in Geschäftsordnungen geregelt.

2.4. Organe und Gremien beachten die Regeln ordnungsgemäßer Unternehmens- bzw. Vereinsführung sowie die Delegation und Kontrolle und üben ihr Amt mit der gebotenen Sorgfalt aus.

2.5. Gute Vereinsführung setzt einen offenen und konstruktiven Austausch der Leitungsgremien miteinander voraus. Eine umfassende Wahrung der Vertraulichkeit und die Sicherstellung der Verschwiegenheit sind dafür von entscheidender Bedeutung. Das anerkennende, respektvolle Miteinander von ehren- und hauptamtlich Tätigen in den Gremien ist ebenso selbstverständlich im HVD wie bürgerschaftliches Engagement. Die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen der aller Beteiligten sind zu berücksichtigen.

2.6. Präsidium und Vorstand können sich durch fachliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen laufend für die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Sinne dieses Kodexes weiter qualifizieren.

2.7. Für eine ausreichende Versicherung der Mitglieder der Gremien ist Sorge zu tragen.

3. Präsidium

Das Präsidium hat dafür zu sorgen, dass satzungsgemäße Zielvorgaben umgesetzt und gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Es ist zuständig für die Bestellung und Abberufung des für die Führung der Geschäfte verantwortlichen Vorstands.

Bei der Zusammensetzung des Präsidiums ist anzustreben, dass die Mitglieder neben der weltanschaulichen Kompetenz über möglichst unterschiedliche fachliche und persönliche Qualifikationen verfügen. Mindestens 50 Prozent der Mitglieder des Präsidiums sollen Frauen sein.

Ehrenamtliche Präsidiumsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Ein Ersatz ihrer Auslagen steht ihnen zu. Bei pauschalen Aufwandsentschädigungen sind Transparenz und ein entsprechender Beschluss durch die Mitgliederversammlung verpflichtend.

Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum HVD stehen, sollen nicht Mitglied des Präsidiums sein.

Präsidiumsmitglieder dürfen in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern, versprechen lassen oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.

Präsidiumsmitglieder sollen Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Funktion als bzw. bei Kunden, Geschäftspartnern, Zuwendungsgebern, Aufsichtsbehörden entstehen können, im Vorstand offen legen. Alle Geschäfte zwischen dem HVD und den Präsidiumsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen bedürfen der Zustimmung des Präsidiums.