4. Vorstand
Der Vorstand ist für die Führung der laufenden Geschäfte des HVD mit seinen Einrichtungen, Projekten und Diensten zuständig. Er hat dafür zu sorgen, dass die weltanschaulichen, politischen und unternehmerischen Zielvorgaben eingehalten werden.
Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit im HVD eine Vergütung, welche dem Aufgaben- und Verantwortungsprofil, der Größe des Unternehmens, dem unternehmerischen Risiko und der Haftung angemessen ist.
Entgeltlichen Nebentätigkeiten des Vorstands muss das Präsidium zustimmen. Unentgeltliche Nebenbeschäftigungen sind dem Präsidium anzuzeigen. Bezüglich einer Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot, In-Sich-Geschäfte) sind Regelungen zu treffen.
Vorstand und Mitarbeiter_innen des HVD dürfen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern, versprechen lassen oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.
Beschäftigte in einem Arbeitsverhältnis erhalten eine Vergütung nach dem geltenden Tarifvertrag beim HVD.
5. Transparenz, Steuerung und Berichtswesen
Transparenz in der Zusammenarbeit der Organe und des verbandlichen Managements ist zu gewährleisten.
Durch ein aussagekräftiges Buchhaltungssystem, ein transparentes Finanzmanagement, funktionierende Steuerungs- und Prüfungsmechanismen und ein insgesamt nachhaltiges wirtschaftliches und unternehmerisches Geschäftsverhalten hat der HVD entsprechend Rechnung zu tragen.
Steuerung und Kontrolle dienen dem HVD dazu, sich zur Wahrung seiner Grundsätze und der Erreichung seiner ideellen, materiellen und finanziellen Ziele zu vergewissern. Im HVD besteht daher ein Berichts- und Dokumentationswesen, das alle relevanten Informationen und Kommunikationswege sowie Berichtspflichten festlegt, so dass Vorstand und Geschäftsführung in die Lage versetzt werden, ihren Aufsichts- und Führungs- und Entscheidungsfunktonen umfassend und angemessen ausüben zu können.
Präsidium und Vorstand sorgen für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen.
Die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und Regelungen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenwesen sowie die Bestimmungen der Zuwendungsgeber und Kostenträger zum Einsatz und Nachweis der Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel werden eingehalten.
Mit Beschwerden von Kunden, Mitgliedern und Mitarbeiter_innen geht der HVD offen und konstruktiv um. Ein Beschwerdemanagement-System ist implementiert im HVD.
Für ein adäquates Qualitätsmanagement in den Gremien, Einrichtungen, Projekten und Diensten des HVD sorgen Präsidium und Vorstand.
6. Rechnungslegung und Prüfungen
6.1 Der HVD erstellt zeitnah einen Jahresabschluss nach den anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen.
6.2 Das Präsidiums beschließt über die Beauftragung eines unabhängigen Abschlussprüfers und über den Prüfungsumfang, Schwerpunkte oder Sonderprüfungsgegenstände.
6.3. Es werden Quartalsabschlüsse erstellt.
6.4 Der HVD soll einen Lagebericht erstellen. Dieser kann, ebenso wie die Ordnungsmäßigkeit der Wirtschafts- und Geschäftsführung, Gegenstand der Prüfung durch einen unabhängigen Abschlussprüfer sein.
7. Effizienzprüfung
Präsidium und Vorstand überprüfen regelmäßig die Effizienz ihrer Tätigkeit.