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Befreiung von der Hundesteuer jetzt auch für Rentner_innen möglich

Wer in Berlin einen Hund hält, ist verpflichtet, ihn anzumelden. Im Regelfall ist für den Hund dann eine Hundesteuer zu zahlen.

Wenn Sie in Berlin leben und Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Renten wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, ... , beziehen, ist das Halten eines Hundes ab dem 01.01.2022 von der Hundesteuer befreit.

Wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich!

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite Service-Portal Berlin:

Hundesteuer - Befreiung beantragen

 

Die Regelungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Gemeinde- oder Landesverwaltung.