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Abgelaufene berlinpässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit

Berlinpässe, die seit März 2020 abgelaufen sind oder in den nächsten drei Monaten ablaufen, behalten weiter ihre Gültigkeit bis mindestens zum 28. Februar 2021. Sie müssen nicht verlängert werden. Diese Sonderregelung ist der Corona-Pandemie geschuldet. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.

 

Quelle:

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 19.11.2020:

https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1019889.php