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abgelaufene Berlinpässe behalten ihre Gültigkeit

Aufgrund der Corona-Krise gibt es Sonderregelungen zum berlinpass und zum Berlin Ticket S:

Berlinpässe, die in den nächsten Wochen auslaufen, behalten erst einmal ihre Gültigkeit und werden vorerst nicht verlängert. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.

Berlinpässe werden vorerst nicht neu ausgestellt. Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.

Das Verfahren ist vorerst befristet bis zum 30. April 2020, kann bei Bedarf jedoch entsprechend verlängert werden.

 

Zur Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales geht es hier:

https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.909495.php