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Recht- und Sittenwidrigkeit im § 218 StGB – Reform noch im Dezember?

Der Deutsche Bundestag berät heute über eine Initiative zur Neuregelung von § 218 StGB. Eine überfraktionelle Abgeordnetengruppe fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein sollen. Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband sieht den vorliegenden Reformentwurf zur Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.

Heute wird im Plenum des Bundestags zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs beraten. Möglich wurde dies durch das verbriefte Recht von Parlamentarier*innen, wenn sie einen überfraktionellen Gruppenantrag dazu stellen, wie eine der Initiatorinnen, Carmen Wegge (SPD), dem Humanistischen Verband Deutschlands – Bundesverband mitteilte.

Es geht zum einen um die erste Anhörung zum Gesetzentwurf „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“. Ohne den Wegfall der Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen im derzeitigen § 218 StGB lassen sich die immer unzugänglicher werdenden Angebotsleistungen für ungewollt Schwangere kaum verbessern.

Zum anderen appelliert der eingereichte Antrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ an den Bundestag, er möge die Bundesregierung auffordern, unter anderem für folgende Maßnahmen zu sorgen:

  • Verpflichtung von Krankenhäusern mit der Leistungsgruppe Gynäkologie, entweder selbst Schwangerschaften abzubrechen oder schwangere Personen auf Wunsch an eine geeignete Stelle weiterzuleiten;
  • Sicherstellung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen sowie auch die Erstattung für Verhütungsmittel;
  • bessere Integration von Schwangerschaftsabbrüchen in die medizinische Aus- und Weiterbildung von Ärzt*innen in den Lernzielkatalog;
  • Sicherung des Rechts auf Beratung zu allen Fragen, die eine Schwangerschaft berühren, sowie zu Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung.

„Es ist schwer vorstellbar“, kommentiert Christiane Herrmann, Bundesvorstandsmitglied des Humanistischen Verbandes Deutschlands, „dass diesem Antrag nicht eine überwältigende Mehrheit zustimmt.“ Der vorliegende Reformentwurf zur Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Diesbezüglich räumt Christiane Herrmann ein: „Wir hätten uns ein deutlich weiterreichendes neues Gesetz gewünscht, denn leider wird im Entwurf für eine nunmehr zu normierende Rechtmäßigkeit die knappe 12-Wochen-Frist beibehalten. Da gilt zwar bislang in den ersten 12 Wochen die Straffreiheit, aber was sich mit dem vorliegendem Reformentwurf ändern würde, ist, dass der Schwangerschaftsabbruch erstmals seit seiner Einführung im Kaiserreich innerhalb der gesetzten Frist legal und erlaubt wäre. Dies stellt einen großen Fortschritt dar, da dadurch nicht mehr suggeriert wird, ein Schwangerschaftsabbruch wäre etwas Sittenwidriges – was selbstverständlich eine Hürde für Kostenübernahmen, Ausbildungsinhalte und Finanzierungen darstellt.“

Quelle: https://humanismus.de/aktuelles/2024/12/neuregelung-paragraf-218-bundestag-dezember/