Nach einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Ipsos, die im Dezember 2022 im Auftrag des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) durchgeführt wurde, spricht sich mit 83 Prozent der Befragten eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und die damit verbundene Streichung der Paragrafen 218 ff. aus dem Strafgesetzbuch aus.
Dabei steht mit 55 Prozent über die Hälfte der Bevölkerung hinter dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und der ersatzlosen Streichung der Paragrafen 218 ff. und fordert, dass die Entscheidung für einen Abbruch allein bei der Frau bzw. schwangeren Person liegen sollte.
Für das alleinige Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren sprechen sich alle Wähler*innen der Regierungsparteien klar aus (SPD 55 Prozent, B90/DIE GRÜNEN 63 Prozent, FDP 60 Prozent). Damit erhält die Bundesregierung den Auftrag zur ersatzlosen Streichung der Paragrafen 218 ff. aus dem Strafgesetzbuch.
Ebenso unterstützen 73 Prozent der Anhänger*innen der Partei DIE LINKE die sexuelle Selbstbestimmung der Schwangeren.
Doch sogar die Mehrheit (51 Prozent) der CDU/CSU-Anhänger*innen unter den Befragten ist der Ansicht, dass Abbrüche alleinig auf Wunsch der Schwangeren möglich sein müssen.
Die Behauptung konservativer Kräfte, mit der jetzigen Form des 218 StGB und seiner paradoxen Straffreiheit des Abbruchs nach Beratungsregelung (Pflichtberatung und Wartefrist) sei 1995 ein gesellschaftlicher Kompromiss geschaffen worden, erweist sich heute, fast 30 Jahre später, entsprechend dieser Meinungsumfrage als realitätsfern.
Die befragten Wähler*innen der konservativen und konservativ-liberalen Parteien sind in der Frage der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland mehrheitlich häufiger dafür als die von ihnen 2021 gewählten Politiker im Deutschen Bundestag.
Auffällig ist hier, dass diejenigen, die aufgrund der Alters- oder Geschlechtsmerkmale aktuell von einer ungewollten Schwangerschaft betroffen sein könnten oder gewesen sein könnten, in der Tendenz stärker zur Forderung der Entkriminalisierung neigen.
28 Prozent aller Befragten sprachen sich zwar dagegen aus, Schwangerschaftsabbrüche weiterhin als Straftat im Strafgesetzbuch zu behandeln, wollen die Entkriminalisierung jedoch nur unter bestimmten Bedingungen.
Alle der im Rahmen der Umfrage vorgeschlagenen Bedingungen fanden dabei Anklang: bei Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren (89 Prozent); nach einer Vergewaltigung (87 Prozent); bei Fehlbildung des Fötus/Embryos (73 Prozent); aufgrund finanzieller oder familiärer Notlage der Schwangeren (32 Prozent); falls die schwangere Person bereits Kinder hat (9 Prozent).
28 Prozent sprechen sich demnach für Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs aus.
Zur Methodik
Im Rahmen einer politischen Mehrthemenumfrage wurden am 2./3. Dezember 2022 insgesamt 1.000 Personen im Alter von 18 bis 75 Jahren aus Deutschland zu zwei Fragen online befragt. Die Befragten waren quotiert nach Alter, Geschlecht und Region und die Antworten wurden zusätzlich gewichtet nach Alter, Geschlecht, Region, Bildung und Wahlverhalten bei der Bundestagswahl 2021. Absolute und prozentuale Antworten siehe Übersicht Umfrageergebnisse BfsS
Quelle: https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/18574/umfrage-dezember22/
http://Übersicht Umfrageergebnisse BfsS