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Der neuen Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss wir zukünftig, unter bestimmten Vorraussetzungen auch für Kinder ab dem 12. Lebenjahr gezahlt.

Die Einschränkung, dass Unterhaltsvorschuss nur noch über die Dauer von maximal 72 Monate gezahlt wird, entfällt.

Wenn Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss vorliegen, sollte unbedingt bis zum 31.07.2017 der Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

Gerne beraten wir dazu.

 

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