Die Mädchen*ZukunftsWerkstatt ist ein Mädchen*club und stellt ein Angebot der offenen Jugendhilfe dar. Der Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland der Paragraph 9, insbesondere der Abs. 3 des SGB VIII (KJHG) und die §§ 11 sowie 13 SGB VIII bilden die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit in der Einrichtung. Der Schutzauftrag nach § 8a des SGB VIII findet Eingang in die tägliche Arbeit mit den Mädchen*.
Der Mädchen*club als offener Treff richtet sich an Mädchen und junge Frauen* im Alter von 8-18 Jahren.
Darüber hinaus organisiert die MädchenZukunftsWerkstatt sozialpädagogisch vorbereitete Gruppenangebote, wie beispielsweise Bildungsreisen, Workshops zu unterschiedlichen Themen, Schulprojekttage, Berufsorientierungsaktionen und -beratungen. Bei Letzterem wird verstärkt die Zielgruppe der jungen Frauen* ab 16 bis 27 Jahren angesprochen.
Beratung zu den Themen Lebensplanung, Familie und Konflikte bildet einen weiteren Schwerpunkt in der Arbeit der MädchenZukunftsWerkstatt.
Mädchen*arbeit in der MädchenZukunftsWerkstatt versteht sich als gleichstellungsorientiert und beinhaltet konstruktive Bewusstseinsbildung, fördert die Veränderung einschränkender Rollenerwartungen und die Neubewertung normativer Verhaltensmuster, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mädchen* und jungen Frauen*.
Im September 2018 haben wir unser Konzept überarbeitet: Die MädchenZukunftsWerkstatt macht sich damit auf den Weg zur Mädchen*ZukunftsWerkstatt