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Hausordnung

1. Allgemeines

1.1. Öffnungszeiten:

               Montag 13 - 18 Uhr

Dienstag-Freitag 13 - 20 Uhr

             Samstag 12 – 17 Uhr

1.2. Eintritt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 8 – 27 Jahren.

1.3. Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und anderer Gesetze sind unbedingt einzuhalten

1.4. Mit den Räumen und der Einrichtung der Jugendfreizeiteinrichtung FAIR ist sorgsam umzugehen. Müll gehört in Mülleimer!

2. Rauch-, Alkohol- und Suchtmittelverbot

2.1. Das FAIR ist rauchfreie Zone.

2.2. Personen, die Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert haben, haben keinen Zutritt.

3. Umgangsformen

3.1. Die Voraussetzung für einen Aufenthalt im FAIR ist das Einhalten unserer Regeln. Dazu gehört natürlich, den Anweisungen der Mitarbeiter_innen Folge zu leisten!

3.2. Das FAIR und seine Umgebung ist gewaltfreie Zone! Dies gilt für alle Besucher_innen, Anwohner_innen und Passant_innen (Stichwort: Respekt!).

3.3. Verbale und körperliche Gewalt, Rassismus in jeder Form, sexistische Sprüche, Bedrohungen untereinander oder gegenüber anderen haben bei uns keinen Platz, werden nicht toleriert und können zu einem Hausverbot führen (Stichwort: Respekt!). Das Mitbringen von Waffen und das Tragen von Gewaltbereitschaft zeigender Symbolik und Kleidung ist nicht erlaubt!

3.4. Jede Lärm- oder sonstige Belästigung durch Besucher_innen in der Umgebung der Jugendfreizeiteinrichtung FAIR ist zu vermeiden. Wird dies nicht eingehalten, werden wir das Ordnungsamt informieren.

3.5. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann von uns verwiesen werden. Der Verweis kann auch für längere Zeit gelten. In Extremfällen werden wir die Polizei, das Ordnungsamt oder eure Eltern informieren.

4. Sonstige Regeln

a) Material Ausleihe: Du kannst dir von den Mitarbeiten_innen Spielmaterialien (Fußbälle, Basketbälle, Tischtenniskellen, …) ausleihen. Als Pfand gelten wertvolle Gegenstände wie zum Beispiel: Schlüssel, Handys oder Personalausweise. Wer etwas ausgeliehen hat, ist dafür verantwortlich und darf es nicht an andere weitergeben. Wird ein Gegenstand beschädigt, haftet der Ausleiher.

b) Einige Spielgeräte haben besondere Regeln (z.B. Billard, Darts), die zum sicheren Ablauf eines Öffnungstages beitragen. Bei Zuwiderhandlung werden von den Mitarbeiter_innen Verwarnungen  ausgesprochen - das heißt, dass es bei Fahrlässigkeit zwei Verwarnungen gibt und beim dritten Verstoß ein Spielverbot für diesen Bereich ausgesprochen!

c) Zur Vermeidung von Unfällen ist im Haus die Benutzung von Fahrrädern, Inlineskates, Skateboards u.Ä. sowie Barfusslaufen nicht gestattet.

d) Wir versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten für die Besucher_innen im FAIR eine angenehme Atmosphäre zu schaffen und in regelmäßigen Abständen besondere Nachmittage zu veranstalten- das funktioniert allerdings nur unter Deiner Mithilfe! Sei aktiv, beteilige dich, äußere dich, mach Vorschläge und bring dich ein!