"Wir sind glücklich, die langen Verhandlungen mit den Gewerkschaften im Sinne unserer Beschäftigten abgeschlossen zu haben und diesen die Sicherheit eines attraktiven Tarifwerks bieten zu können. Dies spiegelt unser Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren über 1.200 Angestellten und stärkt unsere Position im Ringen um Fachkräfte", erklärt Katrin Raczynski, Vorstand und Verhandlungsführerin für den HVD Berlin-Brandenburg anlässlich der Unterzeichnung des neuen Tarifvertrags zwischen dem Verband und den Gewerkschaften GEW und ver.di.
Mehrere Monate hatten die Tarifparteien miteinander verhandelt, um das bestmögliche Ergebnis für die mehr als 1.200 Beschäftigten des HVD zu erzielen.
"Für den HVD ist die tarifliche Bindung ein Kernelement seines sozialen und demokratischen Selbstverständnisses. Wir sind stolz, einer der wenigen freien Träger zu sein, der seinen Beschäftigten seit über 15 Jahren einen Tarifvertrag bietet", betont Raczynski.
Der neue Tarifvertrag sieht im Kern vor, die Tabellenentgelte rückwirkend zum 1. Januar 2017 um drei Prozent zu erhöhen. Dies entspricht einem Lohnzuwachs der Beschäftigten von insgesamt über einer Million Euro. Ausgenommen von der Tariferhöhung sind einzig die Entgelte der im Land Berlin beschäftigten Lehrkräfte für Humanistische Lebenskunde. Diese haben aufgrund der neuen Finanzierungsvereinbarung mit dem Berliner Senat zum Religions- und Weltanschauungsunterricht im Vorjahr eine Entgelterhöhung von 8,5 Prozent erhalten.
"In den Verhandlungen war es uns wichtig, die vom Fachkräftemangel besonders betroffenen Berufsgruppen der Erzieher_innen sowie der Alten- beziehungsweise Krankenpflegekräfte zu stärken. Für diese Beschäftigten werden die Entgelte rückwirkend zum 1. Januar zusätzlich um weitere 125 Euro je Stufe erhöht", führt Raczynski aus und kommentiert weiter: "Allein für die Stärkung dieser Beschäftigten in der Entgeltgruppe 7 nimmt der Verband in diesem Jahr mehr als 700.000 Euro in die Hand."
Darüber hinaus werden Alten-, Kranken- und Familienhelfer_innen mit mindestens einjähriger Ausbildung in die Entgeltgruppe 4 hochgruppiert, Mobilitätshelfer_innen werden in die Entgeltgruppe 3 hochgruppiert. Auch diese Tarifbeschlüsse gelten rückwirkend zum 1. Januar 2017.
Um seine Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, hat der HVD in den Tarifverhandlungen durchgesetzt, dass die Jahresprämie den Beschäftigten künftig bereits ab dem 1. Beschäftigungsjahr anteilig zur Beschäftigungsdauer ausgezahlt wird. Bislang wurde eine Jahresprämie erst im zweiten Beschäftigungsjahr gezahlt.
Der neue Tarifvertrag kann frühestens zum 31. Dezember 2017 gekündigt werden. HVD und Gewerkschaften haben miteinander vereinbart, unverzüglich Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Tarifvertrages aufzunehmen. Dieser soll sich an den Tarifwerken des öffentlichen Dienstes orientieren, zugleich aber der Besonderheit der finanziellen Abhängigkeit des HVD von öffentlichen Fördergeldern in Berlin und Brandenburg Rechnung tragen.