"Unsere ungeteilte Solidarität gehört den beiden Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer, die sich täglich dafür einsetzen, dass Frauen umfänglich informiert ihr Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung wahrnehmen können. Um sie darin zu unterstützen, sind wir bereit, die gerichtlich angesetzte Strafzahlung für beide Ärztinnen in voller Höhe zu übernehmen. Wir werden uns diesbezüglich mit Bettina Gaber und Verena Weyer in Verbindung setzen und klären, ob sie das annehmen wollen. Wenn ja, werden wir in der kommenden Woche eine unterstützende Spendenaktion starten, so dass sich auch andere solidarisieren können. Wir fordern weiterhin die sofortige Streichung des § 219a StGB und den freien Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland", kommentiert Katrin Raczynski vom Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR die Entscheidung des Gerichts.
Weiter sagte Raczynski: "Der § 219a StGB, das von den Nationalsozialisten eingeführte "Werbeverbot" für den Abbruch der Schwangerschaft, ist ein Skandal und entmündigt bis heute jede einzelne Frau. Mit den Mitteln von Zensur und Informationsunterdrückung werden Frauen daran gehindert, ihr Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung wahrzunehmen. Es ist ein gesellschaftliches Armutszeugnis, dass wir im 21. Jahrhundert immer noch darüber diskutieren müssen, ob Menschen selbst über ihr Sexualleben und ihre Familienplanung entscheiden und ihre entsprechenden Rechte wahrnehmen können. Frauen sind von dieser unsäglichen Debatte in besonderem Maße betroffen und werden weiterhin wie Menschen 2. Klasse behandelt. Der § 219a StGB wäre längst abgeschafft, wenn er die Körper von Männern beträfe."
Hier finden Sie ergänzend die kritische Stellungnahme des Humanistischen Verbandes zum Kompromiss der Regierungskoalition zum § 219a StGB.