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  • Berlin: Rotes Rathaus | Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0
    Berlin: Rotes Rathaus | Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0

HVD begrüßt Senatsentscheidung für Geflüchtete mit Bleibeperspektive

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg (HVD) begrüßt den Beschluss des Senats, nach dem Geflüchtete mit Bleibeperspektive künftig Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Die neuen Ausführungsvorschriften zur Antragsberechtigung gelten für alle Berliner Bezirke und ermöglichen diesen Geflüchteten, eine Sozialwohnung zu suchen und zu beziehen. 

"Die nun vom Senat beschlossenen einheitlichen Ausführungsvorschriften sind ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagt Katrin Schwabow, Bereichsleitung in der Abteilung Soziales im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg. "Die Vorschriften machen aber nur dann Sinn, wenn die Sicherung und der Neubau von Wohnraum für einkommensschwache Haushalte stringent verfolgt werden."

"Die Menschen dürfen im eigenen Wohnraum allerdings nicht allein gelassen werden", ergänzt Andrea Käthner-Isemeyer, Leiterin der Abteilung Gesundheit und Soziales im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg.

Initiativen wie das Patenschaftsprojekt "Hallo neue Nachbarn!" des HVD in Kooperation mit der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) seien notwendig, damit geflüchtete Menschen wirklich in der Stadt ankommen können.

"Sinnvoll und nachhaltig wäre ein bezirksübergreifendes einheitliches Verfahren zur Begleitung von geflüchteten Menschen mit eigenem Wohnraum", so Käthner-Isemeyer.

Durch die Ausführungsvorschriften wird verbindlich geregelt, dass alle zwölf Bezirke Berlins Geflüchteten mit Bleibeperspektive bereits bei Vorlage entsprechender Bescheinigungen von der Berliner Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Wohnberechtigung im Sinne eines WBS anerkennen. Die Regelung gilt laut Senat für Geflüchtete

  • mit subsidiärem Schutz (d.h. Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, z.B. wegen der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschlicher Behandlung oder wegen einer ernsthaften Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson aufgrund eines bewaffneten Konflikts in ihrem Herkunftsland),
  • mit Flüchtlingseigenschaft (d.h. Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe geflohen sind) und
  • mit Asylberechtigung (d.h. Menschen, die politisch verfolgt werden und im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden).

Vorgelegt hatte die Ausführungsvorschriften die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher.

"Angemessenes Wohnen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unsere neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer Stadt wirklich ankommen und ein neues Zuhause finden können", so die Senatorin.

Foto: Berlin: Rotes Rathaus | Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0

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