Schwere Atemwegserkrankungen, wie sie das Coronavirus SARS-CoV-2 auslöst, machen bei vielen Patient_innen eine künstliche Beatmung nötig. Diese sehr invasive Behandlungsmethode kann Leben retten – birgt aber in sich selbst große Gefahren und kann schwere psychische und physische Folgeschäden verursachen. Eine gute Aufklärung und die Sicherstellung, dass der Wille der Patient_innen gehört wird, sind deshalb unerlässlich. Eine wichtige Hilfe sind dabei Patientenverfügungen – kurzfristig kann aber auch der neue Notfallbogen des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg helfen.
Die aktuelle Studie "Auf ein Sterbenswort" zeigt, wie wichtig der Aspekt des selbstbestimmten Sterbens Menschen in Deutschland ist. In der Erhebung gaben 84 Prozent der Befragten an, dass es ihnen wichtig sei, ohne lebensverlängernde Maßnahmen sterben zu können. 79 Prozent legten zudem Wert darauf, dass ihr Wille, z.B. in Form von Patientenverfügungen, bis zuletzt durchgesetzt werde (Studie "Auf ein Sterbenswort", Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung, Körber Stiftung, 2020). Gleichzeitig haben nur rund die Hälfte der Menschen in Deutschland eine Patientenverfügung, die die eigenen Wünsche verbindlich festlegt.
Beratung hilft schnell weiter
Unterstützung bietet unter anderem die Zentralstelle Patientenverfügung des Verbandes. Unter www.patientenverfuegung.de finden Interessierte seit neuestem neben vielfältigen Informationen auch den Notfallbogen. Zudem bietet das Projekt eine ergebnisoffene und kostenlose Beratung an. "Das ist sehr wichtig, denn es gibt viele Faktoren, die bei der Erstellung einer Patientenverfügung zu beachten sind – auch wenn es nicht viel Zeit in Anspruch nehmen muss", erzählt Elke Rasche, Leiterin des Projektes. "Bei einer unverbindlichen Beratung können Sorgen und Wünsche besprochen werden. So können sich Menschen wirklich geschützt fühlen, denn Patientenverfügungen sind wichtiger denn je", ergänzt sie. Aktuell sind Beratungen telefonisch und per E-Mail möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Zentralstelle Patientenverfügung unter www.patientenverfuegung.de.