Aktuell auf humanistisch.de

HVD unterstützt Forderung nach Vergütungserhöhung für rechtliche Betreuer_innen

Den Hintergrund erläutert der Betreuungsgerichtstag in einer Mitteilung von Dienstag: Für über 1,2 Millionen Menschen sei in Deutschland ein rechtlicher Betreuer bestellt, weil diese Menschen aus gesundheitlichen Gründen eine Unterstützung bei Entscheidungen brauchen. Etwa die Hälfte von ihnen werde laut Peter Winterstein, Vorsitzender des Betreuungsgerichtstages, von Familienangehörigen betreut. Um die anderen kümmerten sich gerichtlich bestellte freiberufliche Betreuer_innen oder Betreuungsvereine mit angestellten oder ehrenamtlichen Mitarbeitern. Die Existenz der mehr als 800 Vereine bundesweit sieht der Betreuungsgerichtstag gefährdet.

Im Bundesrat bestehe am 3. November eine allerletzte Chance, das Gesetz zur Beistandschaft von Ehegatten in Fragen der Gesundheitssorge und zur Vergütungserhöhung der Berufsbetreuer zu beschließen. Anders als viele Ehepartner glaubten, hätten sie kein gesetzliches Vertretungsrecht in Gesundheitsfragen. Dies solle nun ausdrücklich geregelt werden, um damit gerichtliche Betreuerbestellungen in Eilfällen überflüssig zu machen.

Im Gesetz solle aber auch eine Vergütungserhöhung für berufliche Betreuer_innen um 15 Prozent geregelt werden. Die Vergütung der Betreuung sei seit 2005 unverändert geblieben. Derzeit machen Winterstein zufolge Vereine mit jeder Betreuung Verluste. "Den Daten im Zwischenbericht einer Studie im Auftrag des BMJV(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) ist zu entnehmen, dass das System der rechtlichen Betreuung zu 40 Prozent unterfinanziert ist. Wie soll das weiter funktionieren?"

Im alten Bundestag habe über Parteigrenzen hinweg Einigkeit hinsichtlich der erhöhten Vergütung bestanden. Winterstein: "Auf die Länder kommen mit dem Gesetz höhere Kosten zu. Die Vergütungen sind zu fast 90 Prozent aus den Landesjustizkassen zu bezahlen. Wenn das Gesetz jetzt nicht verabschiedet wird, muss es im neuen Bundestag erneut eingebracht werden." Diese zeitliche Verzögerung berge für viele Vereine ein hohes Risiko, weil sie in eine finanzielle Schieflage gerieten. Über 50 Vereine hätten für die Jahre 2017/18 ihre Schließung angekündigt. "Fast 20 Betreuungsvereine haben bereits aufgegeben", so Winterstein.

Mit dem Aus für Vereine gingen für die betreuenden Familienangehörigen Unterstützung und Beratung verloren. Winterstein: "Über zwei Jahrzehnte gewachsene Strukturen bleiben auf der Strecke. Die Qualität ehrenamtlicher und beruflicher Betreuung und damit das Selbstbestimmungsrecht betroffener Menschen ist gefährdet."

Links zum Thema