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"Wir sind sehr optimistisch"

Herr Gabriel, auf der letzten Mitgliederversammlung wurde erklärt, dass das Verfahren zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) vom Verband vorangetrieben wird. Ein halbes Jahr ist vergangen. Wie sieht es jetzt aus?

Wir erwarten, dass die Senatsverwaltung bis Ende des Jahres über unseren Antrag entscheidet. Wir mussten erst eine nicht korrekte Verknüpfung der Überprüfung der öffentlichen Finanzierung des Verbandes durch den Landesrechnungshof mit dem KdöR-Verfahren auflösen. Das ist nach vielen Gesprächen vor einigen Wochen erfolgreich geschehen, so dass die Senatsverwaltung unseren Antrag nun abschließend prüfen kann. Wir sind sehr optimistisch, dass man bei dieser Prüfung zu dem Schluss kommt, dass die Gewähr der Dauer und die Wirkmächtigkeit des Verbandes gewährleistet sind und einer KdöR-Anerkennung nichts mehr im Weg steht. Parallel zu dieser Prüfung klären wir seit Anfang des Jahres die gesellschafts-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen, die im Zuge des Statuswechsels relevant werden. So sind wir bestmöglich vorbereitet, sollte die Senatsverwaltung uns zum 1. Januar 2018 den Körperschaftsstatus verleihen.

Das heißt, auf der diesjährigen Mitgliederversammlung wird über die KdöR abgestimmt?

Die Frage, ob der HVD Körperschaft des öffentlichen Rechts wird oder nicht, ist bereits geklärt, denn wir haben in unserer Satzung verankert, dass der HVD die Körperschaftsrechte anstrebt. Worüber die Mitgliederversammlung aber diskutieren wird, ist die innere Verfasstheit der KdöR. Es müssen also Satzungs- und Gremienfragen besprochen werden. Welche Gremien braucht es? Wie ist das Verhältnis des Landesverbandes zu den Regionalverbänden? Welche Kontrollorgane braucht es, um korrekte Mittelverwendung und Transparenz zu gewährleisten?

Diese und andere Fragen werden im Zentrum der diesjährigen Mitgliederversammlung stehen. Denn natürlich bleibt der HVD auch als Körperschaft eine mitgliederbasierte Organisation, die Mitgliederversammlung bleibt das höchste Organ und muss sich mit diesen Fragen auseinandersetzen. Vor der Mitgliederversammlung werden wir aber noch einmal eine umfängliche Informationsbroschüre zum Thema "KdöR" zur Verfügung stellen, so dass die Mitglieder bestmöglich informiert sind.

Sie sprachen vorhin unter anderem von arbeitsrechtlichen Fragen. Betreffen diese auch die betriebliche Mitbestimmung?

Ja, im Grund vor allem diese Frage. Denn das Betriebsverfassungsgesetz gilt grundsätzlich nicht für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zugleich haben wir uns bereits dagegen entschieden, bei der betrieblichen Mitbestimmung einen Sonderweg zu gehen, wie es die Kirchen getan haben. Soweit das rechtlich möglich ist, sollen weiterhin die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes gelten, deshalb haben der Vorstand, ver.di und GEW bereits im Herbst 2015 einen entsprechenden "Mitbestimmungs-Tarifvertrag" geschlossen. Zurzeit ist noch unklar, ob bei Streitigkeiten zwischen dem Betriebsrat und dem Vorstand die Arbeitsgerichte zuständig sind. Das klären wir aber gerade. Bei individuellen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer_innen und dem Arbeitgeber HVD Berlin-Brandenburg KdöR ändert sich aber nichts. Hier bleiben die Arbeitsgerichte zuständig.

Herr Gabriel, vielen Dank für das Gespräch.